Mitunter kann es gewünscht sein, dass beA Nachrichten, die Sie z. B. von Gerichten erhalten, auch mit Ihren Mandanten und Mandantinnen geteilt werden sollen. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit, beA Nachrichten als E-Mail weiterzuleiten.
Voraussetzungen
- Sie haben beA in Actaport eingebunden.
- Die beA Nachricht, die weitergeleitet werden soll, wurde bereits veraktet und liegt Ihnen in Ihrem Benutzerpostfach vor.
Schritte
- Öffnen Sie die beA Nachricht in Ihrem Benutzerpostfach.
- Klicken Sie oben rechts auf das Weiterleiten-Icon .
- Sie können nun auswählen, ob Sie die Nachricht als beA Nachricht oder als E-Mail weiterleiten möchten. Klicken Sie in diesem Fall auf E-Mail:
- Wählen Sie den Empfänger der Mail aus und nehmen Sie weitere Anpassungen vor, soweit diese gewünscht sind. Standardmäßig sind alle Anhänge der beA Nachricht, und somit auch die xjustiz-Nachrichtendatei, zur Weiterleitung angehängt. Diese können bei Bedarf entfernt werden.
- Klicken Sie auf Senden, um die E-Mail abzuschicken.
Hinweise
Empfänger der beA Nachricht war ein anderer Benutzer
Auch wenn Sie nicht der eigentliche Empfänger der Nachricht sind, können Sie die beA Nachricht als E-Mail weiterleiten. Voraussetzung dafür sind:
- Sie haben die notwendigen Berechtigungen, um beA Nachrichten des anderen Benutzers einzusehen und zu bearbeiten (siehe: beA Rechte für Mitarbeiter).
- Die Nachricht liegt in Ihrem Benutzerpostfach.
Auswahl der E-Mail-Adresse für den Versand
Als Absender wird Ihnen immer die E-Mail-Adresse angezeigt, welche für Sie als Standardabsender hinterlegt ist. Eine Anpassung ist an dieser Stelle nicht möglich.
Weiterleitung von beA Nachrichten im Dokumentenbereich
Im ersten Schritt bieten wir die Möglichkeit, beA Nachrichten aus dem Benutzerpostfach als E-Mail weiterzuleiten. Für bereits final veraktete beA Nachrichten besteht diese Option erst einmal nicht. Es ist jedoch geplant, den Funktionsumfang dahingehend auszuweiten, dass Sie beA Nachrichten auch aus dem Dokumentenreiter der Akte als E-Mail weiterleiten können.