Für das kaufmännische Controlling ist es für die Kanzlei nicht nur wichtig, zu wissen, was ein Mitarbeiter erarbeitet und der Kanzlei als Umsatz einbringt. Weiterhin ist es entscheidend, zu wissen, wie viel der jeweilige Mitarbeiter kostet.
Hierbei handelt es sich aktuell um eine vorbereitende Funktion. Die Berechnung der Kosten kann im Controlling-Modul eingesehen werden, welches sich gerade in Bearbeitung befindet.
Voraussetzungen
- Für die Hinterlegung des kalkulatorischen Kosten-Stundensatzes benötigen Sie Admin-Rechte.
Schritte
- Öffnen Sie die Benutzerverwaltung von Actaport.
- Klicken Sie oben auf die Schaltfläche Kosten-Stundensätze. Wird Ihnen diese nicht angezeigt, klicken Sie bitte auf das Drei-Punkte-Menü > Kosten-Stundensätze (siehe: Schaltflächenleiste personalisieren).
- Wählen Sie einen Benutzer aus und hinterlegen Sie für diesen einen Kosten-Stundensatz:
- Anschließend können Sie über Kosten-Stundensatz hinzufügen + auch zusätzliche Kosten-Stundensätze für weitere Benutzer Ihrer Kanzlei hinterlegen.
- Klicken Sie auf Speichern.