In § 43a IV BRAO ist das Verbot widerstreitender Interessen statuiert.
In ACTAPORT kann auf zwei verschiedene Arten eine mögliche Interessenkollision überprüft werden. Dabei wird für einen Kontakt anhand seiner Beteiligtenrolle geprüft, ob der Kontakt bereits mit einer anderen Beteiligtenrolle im System geführt wird.
Diese Kollisionsprüfung kann mittels eines übersichtlichen Formulars geprüft werden. Dieses finden Sie direkt im Hauptmenü:
Zum anderen gibt es bei Anlage einer neuen Akte eine automatische Kollisionsprüfung im Hintergrund, sobald für einen Kontakt eine Beteiligtenrolle festgelegt wird. Sollte Actaport eine mögliche Interessenkollision feststellen, erscheint ein orangener Hinweis:
Dieser bleibt solange eingeblendet, bis Sie ihn explizit schließen oder sich die Details anzeigen lassen. Das Ergebnis zeigt dann, in welcher Akte der potentielle Mandant bereits als Gegner aufgetreten ist oder andersrum: