In den im Bereich der 'Abrechnung' können Kostenstellen für die Kanzlei definiert werden. Mit deren Hilfe können später Umsätze in der Abrechnung der Akte nach Kostenstellen verteilt werden.
Legen Sie eine Bezeichnung für die Kostenstelle fest.
Diese kann bis zu 6-stellig und alphanumerisch sein. Es können sowohl nur Zahlen oder Buchstaben als auch eine Kombination aus beidem vergeben werden.
Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl, um individuelle Kostenstellen anzulegen:
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Der Wert und die Bezeichnung einer Kostenstelle kann nicht doppelt vergeben werden. Eine Kostenstelle kann einem in ACTAPORT hinterlegter Benutzer zugeordnet sein.
Die in den hinterlegten Kostenstellen können in einer Akte ausgewählt werden.
Im Bereich klicken Sie danach auf
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Nun können Kostenstellen hinzugefügt werden, die später bei der Erlösverteilung berücksichtigt werden. Jetzt kann zwischen einer Verteilung 'Anteilig nach Erlös' bzw. 'Anteilig nach Prozent' unterschieden werden. Bei einer ausschließlich gewählten Verteilung 'Anteilig nach Prozent' muss der Erlös prozentual auf die Kostenstellen verteilt werden. Die Werte für 'Anteilig nach Prozent' müssen dann in Summe 100% ergeben.
Eine Verteilung kann sowohl nur 'Anteilig nach Erlös' oder 'Anteilig nach Prozent' als auch eine Kombination aus beiden sein.