In den im Bereich 'Postfach'
kann der ACTAPORT-Administrator für jeden Benutzer der Kanzlei festlegen, welche E-Mail-Adresse als Standard-E-Mail-Adresse beim Versenden vorausgewählt ist. Dadurch wird das Versenden von E-Mails vereinfacht, weil nicht jedes Mal die Adresse manuell ausgewählt werden muss.
Wenn der Benutzer kein Administrator ist, kann er nur seine eigene Standard-E-Mail-Adresse speichern. Jeder Benutzer kann genau eine Standard-E-Mail-Adresse haben. Aber es ist möglich, dass mehrere Benutzer dieselbe Adresse zum Senden benutzen, beispielsweise eine Adresse im Namen der Kanzlei.
Beim Senden einer neuen E-Mail, entweder aus dem Postfach oder aus dem Bereich der Dokumente einer Akte, ist diese Adresse bereits durch ACTAPORT vorausgefüllt. Diese kann trotzdem nachträglich in dem Auswahlfeld geändert werden.