Im Bereich der 'Eigenen Auslagen' können alle Auslagen aus dem Teil 7 des VV RVG erfasst werden. Hier können Sie ebenfalls weitere Auslagen (gem. §§ 675, 670 BGB i.V.m. Vorbemerkung 7 Abs. 1 S.2 VV RVG), welche im Zusammenhang mit der Mandatsbearbeitung entstehen können, auflisten. Bei Rechnungserstellung können diese Positionen bei der Honorar- oder RVG-Rechnung ausgewählt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit eine Rechnung lediglich über eigene Auslagen zu erstellen und beispielsweise mit gezahlten Vorschüssen zu verrechnen.
Innerhalb einer Akte im Bereich 'Vergütung' (A) können 'Eigene Auslagen' (B) durch Klick auf (C) eingetragen werden.
In der sich öffnenden Auswahlliste (D), legen Sie die Art der Auslage fest. Definieren Sie die Anzahl (E) und den Betrag (F). Hier finden Sie bspw. Dokumenten-, Post- und Telekommunikationspauschale, Fahrtkosten, Tage- und Abwesenheitsgeld.
Es sind auch individuelle Vereinbarungen möglich. Nachdem Sie im obersten Aufklappmenü "Vereinbarung" ausgewählt haben, können Sie die Art der Auslage mit dem Stift festlegen.
Legen Sie fest, mit welchem Umsatzsteuersatz diese Position abgerechnet wird (G) und bestätigen Sie Ihre Eingabe mit dem Haken (H).
Im folgendem Beispiel wird eine Post-und Telekommunikation-Pauschale (Nr. 7002 Abs. 1 VV RVG ) in Höhe von 20€ dem Vergütungstab hinzugefügt und steht für eine spätere Abrechnung zur Auswahl:
Nutzen Sie das Expertenwissen Auslagen im linken Seitenmenü, welches immer genau die Zusatzinformationen liefert, die bei Ihrer Auslage relevant sind. Für Sie bedeutet das: In der Fachliteratur nachschlagen oder stundenlang im Internet recherchieren, gehört der Vergangenheit an.