Im Bereich der Eigenen Auslagen können alle Auslagen aus dem Teil 7 des VV RVG erfasst werden. Hier können Sie ebenfalls weitere Auslagen (gem. §§ 675, 670 BGB i.V.m. Vorbemerkung 7 Abs. 1 S.2 VV RVG), welche im Zusammenhang mit der Mandatsbearbeitung entstehen können, auflisten.
Bei Rechnungserstellung können diese Positionen bei der Honorar- oder RVG-Rechnung ausgewählt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit eine Rechnung lediglich über eigene Auslagen zu erstellen und beispielsweise mit gezahlten Vorschüssen zu verrechnen.
Beachten Sie auch unbedingt unseren Artikel zur Auslagenaufstellung.
Schritte
- Öffnen Sie in Ihrer Akte den Reiter Vergütung.
- Scrollen Sie zum Bereich Eigene Auslagen.
- Klicken Sie ganz rechts auf das :
- Legen Sie die Art der Auslage fest und definieren Sie die Anzahl sowie den Betrag.
- Klicken Sie auf das Häkchen, um Ihre Auslage zu erfassen. Sie steht Ihnen anschließend beim Schreiben einer Rechnung zur Auswahl.
Beispiel 1: Post- und Telekommunikationspauschale
Um die Post- und Telekommunikationspauschale in der Akte zu erfassen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- In der Spalte Grundlage ist standardmäßig Nr. 7000 ff. VV RVG hinterlegt.
- Wählen Sie im Aufklappmenü Art der Auslage die richtige Post- und Telekommunikationspauschale aus; in den meisten Fällen die Nr. 7002 Abs 1:
- Ändern Sie den Betrag auf EUR 20,00 oder weniger.
- Nehmen Sie in den Feldern Anzahl und Ust. keine Änderung vor.
- Wählen Sie ggf. einen Mandanten aus, sofern es in dieser Akte mehrere gibt.
- Klicken Sie auf das Häkchen rechts, um Ihre Eingaben zu speichern.
Beispiel 2: Fahrtkosten mit dem eigenen Kfz
Gehen Sie wie folgt vor, um Ihre Fahrtkosten als eigene Auslagen zu erfassen:
- In der Spalte Grundlage ist standardmäßig Nr. 7000 ff. VV RVG hinterlegt.
- Wählen Sie im Aufklappmenü Art der Auslage Fahrtkosten eigenes Kfz - Nr. 7003 VV RVG aus:
- Der Betrag ändert sich automatisch auf die richtige Kilometerpauschale von EUR 0,42. Geben Sie im Feld Anzahl die Zahl der hinterlegten Kilometer an.
- Erfassen Sie bei Bedarf eine Bemerkung, damit für den Mandanten erkennbar ist, wie die Kosten zustande gekommen sind.
- Wählen Sie ggf. einen Mandanten aus, sofern es in dieser Akte mehrere gibt.
- Klicken Sie auf das Häkchen rechts, um Ihre Eingaben zu speichern.
- Im Vergütungsreiter wird die Nettosumme (EUR 0,42 x Anzahl der Kilometer) nicht ausgewiesen. In der Rechnung selbst wird diese jedoch angegeben:
Siehe auch: Platzhalter "Auslagenaufstellung"
Beispiel 3: Fahrtkosten mit anderem Verkehrsmittel
Gehen Sie wie folgt vor, um bspw. Ihre Bahn- oder Taxifahrt abzurechnen:
- In der Spalte Grundlage ist standardmäßig Nr. 7000 ff. VV RVG hinterlegt.
- Wählen Sie im Aufklappmenü Art der Auslage Fahrtkosten anderes Verkehrsmittel - Nr. 7004 VV RVG aus:
- Ändern Sie bei Bedarf das Datum.
- Belassen Sie die Anzahl bei 1.
- Tragen Sie in das Feld Betrag den Bruttobetrag von Ihrer Rechnung bzw. Ihrem Beleg ein.
- Wählen Sie im Feld Ust. die Umsatzsteuer, die in Ihrem Fall Anwendung gefunden hat; diese kann sich bei Taxifahrten bspw. 7% oder 19% belaufen.
- Erfassen Sie bei Bedarf eine Bemerkung, damit für den Mandanten erkennbar ist, wie die Kosten zustande gekommen sind.
- Wählen Sie ggf. einen Mandanten aus, sofern es in dieser Akte mehrere gibt.
- Klicken Sie auf das Häkchen rechts, um Ihre Eingaben zu speichern. Es wird nun automatisch der Nettobetrag kalkuliert:
Beispiel 4: Auslagen gemäß §§ 675, 670 BGB i.V.m. Vorbemerkung 7 Abs. 1 S.2 VV RVG
Wenn Sie Auslagen gemäß §§ 675, 670 BGB i.V.m. Vorbemerkung 7 Abs. 1 S.2 VV RVG abrechnen möchten, finden Sie diese Option auch in den eigenen Auslagen:
- In der Spalte Grundlage ist standardmäßig Nr. 7000 ff. VV RVG hinterlegt. Öffnen Sie das Aufklappmenü und wählen Sie §§ 675, 670 BGB i.V.m. Vorbemerkung 7 Abs. 1 S.2 VV.
- Erfassen Sie im Feld Art der Auslage, welche Auslage Sie erfassen möchten. Hinterlegen Sie diese Auslage auch für die Zukunft für die gesamte Kanzlei, indem Sie auf das Stift-Icon klicken. Über den Stift erfasste Begriffe stehen Ihnen anschließend über das Aufklappmenü zur Verfügung:
- Gehen Sie nun vor wie in Beispiel 3.
Beispiel 5: Individuelle Vereinbarungen
Es sind auch individuelle Vereinbarungen möglich. Gehen Sie wie folgt vor:
- In der Spalte Grundlage ist standardmäßig Nr. 7000 ff. VV RVG hinterlegt. Öffnen Sie das Aufklappmenü und wählen Sie Vereinbarung.
- Erfassen Sie im Feld Art der Auslage, welche Auslage Sie erfassen möchten. Hinterlegen Sie diese Auslage auch für die Zukunft für die gesamte Kanzlei, indem Sie auf das Stift-Icon klicken. Über den Stift erfasste Begriffe stehen Ihnen anschließend über das Aufklappmenü zur Verfügung:
- Gehen Sie nun vor wie in Beispiel 3.
Hinweise
Nutzen Sie bei Fragen oder Unklarheiten das Expertenwissen Auslagen, welches immer genau die Zusatzinformationen liefert, die bei Ihrer Auslage relevant sind. Für Sie bedeutet das: In der Fachliteratur nachschlagen oder stundenlang im Internet recherchieren, gehört der Vergangenheit an.
Das Expertenwissen Auslagen steht Ihnen basierend auf Ihren Einstellungen entweder als Schaltfläche oben zur Verfügung oder über das Drei-Punkte-Menü links: