Der Sachverhalt:
Ihre Kanzlei hat ein sozialrechtliches Mandat abgewickelt, das nach Rahmengebühr anzurechnen ist. Dabei haben Sie im Auftrag eines berufsunfähig gewordenen Mandanten Klage eingereicht, um seinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente gerichtlich feststellen zu lassen.
Zu dem bereits terminierten Verhandlungstermin kam es nicht, da das Gericht einen Vergleichsvorschlag unterbreitet hat, den beide Parteien schriftlich angenommen haben.
Der zeitliche Aufwand für die Bearbeitung des Mandats lag bei acht Stunden. Zudem waren zwei Gutachten nötig, um den Anspruch Ihres Mandanten zu untermauern.
Schritt 1: Sachverhalt
Im Vergütungsbereich der Akte finden Sie im linken Seitenmenü den RVG-Assistent, der geöffnet wird.
- Fachgebiet Sozialsachen (a)
- Gerichtliche Tätigkeit (b)
- 1. Instanz (Rahmengebühren) (c)
- Auswahl der Angelegenheit: 1. Instanz (d)
Abschließend klicken Sie auf "RVG-Berechnung starten" (e)
Schritt 2: Verfahrensgebühr ermitteln
Auf der folgenden Seite sehen Sie, dass unter Verfahrens- und Terminsgebühr Werte voreingestellt sind (f). Diese kommen in durchschnittlichen Fällen zum Tragen. Da das vorliegende Beispiel-Mandat jedoch deutlich aufwändiger war als übliche Fälle, gilt es zunächst zu klären, welche Verfahrensgebühr angemessen ist.
Am linken Bildschirmrand finden (g) Sie die Sonderfunktion "Expertenwissen". Unter "Rahmengebühr - Kriterien § 14 RVG" (h) sehen Sie hilfreiche Einträge, die sich mit dem Umfang und der Schwierigkeit von solchen Mandaten befassen.
Sie rufen den Punkt "Umfang" auf (i) und lesen dort online in einem passenden Auszug aus dem Buch "Anwaltsgebühren im Sozialrecht" unter § 3 Rn 8, dass - je nach Auffassung - eine anwaltliche Tätigkeit dann als besonders umfangreich gilt, wenn der Zeitbedarf deutlich mehr als zwei, drei oder fünf Stunden beträgt. Eine höhere Verfahrensgebühr als die Standardgebühr ist bei einem Aufwand von acht Stunden also in jedem Fall gerechtfertigt.
Anschließend schauen Sie noch den Punkt "Schwierigkeit" (j) im Expertenwissen an. Dort lesen Sie unter § 3 Rn 16, dass die anwaltliche Tätigkeit unter anderem dann als überdurchschnittlich schwierig gilt, wenn "eine umfangreiche und ausgiebige über dem Üblichen liegende Prüfung von medizinischen Gutachten oder Unterlagen sowie allgemein von Fachgutachten vorgenommen wurde". Da im vorliegenden Fall zwei Gutachten eingeflossen sind, dürfen Sie bei Ihrer Abrechnung also durchaus eine schwierige Mandatsstruktur zugrundelegen.
Aufgrund dieser beiden Informationen legen Sie eine Verfahrensgebühr in Höhe von 450€ fest, um den besonderen Umfang und Schwierigkeitsgrad abzubilden.
Schritt 3: Terminsgebühr - ja oder nein?
Zu klären ist, ob Terminsgebühr entstanden ist. Zum angesetzten Termin ist es nicht gekommen, da das Gericht einen Vergleichsvorschlag unterbreitet hat, den sowohl die Behörde als auch Ihr Mandant angenommen haben.
Beim Nachlesen im Expertenwissen finden Sie unter den Abschnitt "Fälle und Lösungen" den Punkt "Fiktive Terminsgebühr: Schriftl. Vergleich". Dort lesen Sie unter § 9 Rn 44, dass im Falle eines schriftlichen Vergleichs, der auf eine gerichtlichen Vorschlag zurückgeht, eine fiktive Terminsgebühr abgerechnet werden darf (k).
Schritt 4: Felder ausfüllen
Aufgrund dieser drei Informationen machen Sie nun Folgendes auf der Gebührenseite:
- Bei der Verfahrensgebühr tragen Sie 450€ ein und aktivieren zusätzlich per Mausklick das Kontrollkästchen neben "Entstanden" (L).
- Aufgrund der fiktiven Terminsgebühr aktivieren Sie auch das Kontrollkästchen bei "Terminsgebühr ohne mündliche Verhandlung" (m)
- Klicken Sie das Kontrollkästchen unter Einigungsgebühr (n)
Wenn Sie keine weiteren Anrechnungen vornehmen müssen, klicken Sie auf "Speichern" (o) und Ihre erfasste RVG-Position steht Ihnen für eine Rechnungserstellung im Bereich 'Vergütung' zur Auswahl.
Um eine weitere Tätigkeit abzurechnen, klicken Sie nach dem Speichern der RVG-Position im Seitenmenü wieder auf den RVG-Assistenten. Es öffnet sich die Auswahlseite mit den Rechtsgebieten, wo Sie den weiteren abzurechnenden Sachverhalt auswählen können.