Der Sachverhalt:
Ihre Kanzlei hat die Scheidung eines Ehepaares abgewickelt. Folgende Werte sind für die Ermittlung des Scheidungswertes relevant:
- das Ehepaar besitzt eine Ferienwohnung auf Mallorca im Wert von 100.000 €, die noch mit 20.000€ Schulden belastet ist.
- Monatliches Nettoeinkommen der Ehefrau: 1.000 €
- Monatliches Nettoeinkommen des Ehemannes: 3.000 €
- Beim Versorgungsausgleich sind zwei Anrechte zu berücksichtigen.
- Für das gemeinsame Kind zahlt der Ehemann monatlich Unterhalt in Höhe von 300 €.
Somit ergibt sich bei der Abrechnung der klassische Fall für einen Mehrvergleich.
Schritt 1: der Sachverhalt
Im Vergütungstab der Akte finden Sie im linken Seitenemenü den RVG-Assistent, der geöffnet wird.
- Fachgebiet Familiensachen (a)
- Gerichtliche Tätigkeit (b)
- 1. Instanz (c)
- Scheidungsverbund (d)
- Abschließend klicken sie auf RVG-Berechnung starten (e)
2. Schritt: Gegenstandswert ermitteln
Die Ermittlung des Gegenstandswertes ist beim Scheidungsverbund oft schwierig. Hier unterstützt Sie der RVG-Assistent in besonderem Maße durch ein eigens für dieses Verfahren integrierten Hilfsrechner. Diesen rufen Sie über Klick auf das Taschenrechner-Symbol oben rechts auf (f).
Der Hilfsrechner vereint alle 10 Verfahren, die bei einer Scheidung verbunden werden können - ganz bequem in einem einzigen Rechner. Dazu muss das entsprechende Zahlenwerk in dem Hilfsrechner eingegeben werden, der danach sämtliche Berechnungen für Sie erledigt.
Schritt 3: Praxis-Tipp
Wenn sie einmal unsicher sind, welche Werte Sie in den Hilfsrechner eintragen sollen, liefert Ihnen das Expertenwissen wertvolle Hilfestellung. Da das Expertenwissen rund um den Scheidungsverbund sehr umfangreich ist, ist in diesem Themenbereich ein Pull-down-Menü eingerichtet. Dadurch ist das Expertenwissen übersichtlich gestaltet und die gesuchten Informationen schnell zu finden.
Nimmt man beispielsweise das Vermögen des Ehepaares. Der Hilfsrechner sieht vor, dass Sie das Vermögen abzüglich Schulden und ortsüblicher Freibeträge eintragen. Sie ziehen vom Wert der Ferienwohnung (100.000 €) die 20.000 € Schulden ab und es verbleiben 80.000 €. Wie werden Vermögensfreibeträge angerechnet?
Dazu wählen Sie im Expertenwissen im Pull-down-Menü 'Scheidung/Ehesache' aus. Dadurch werden Sie schnell zur gewünschten Information geführt.
Dort klicken Sie bei 'Wert' auf 'Mehr anzeigen...' (g).
Sie scrollen nun in den Einträgen nach unten und sehen den passenden Eintrag 'Vermögensfreibeträge-Übersicht' (aus dem Streitwert-Kommentar von Schneider/Herget, Rn 7223A). Nach Klick auf diesen Eintrag suchen Sie sich in der Tabelle das für Sie zuständige Oberlandesgericht heraus (z.B. OLG Stuttgart). In der Tabelle lesen Sie: OLG Stuttgart Beschl. v. 16.04.2010 - WF 71/10, FamRZ 2010, 1949 (30.000 Euro je Ehegatte; 5% vom Restbetrag).
Sie ziehen von den verbliebenen 80.000 € also zweinmal 30.000 € ab (=60.000 €) und erhalten so das Vermögen abzüglich Schulden und ortsüblicher Freibeträge (20.000 €) Dies tragen Sie im Hilfsrechner ein.
Schritt 4: Hilfsrechner benutzen
Nachdem Sie den Hilfsrechner für den Scheidungsverbund geöffnet haben, beginnen Sie die einzelnen Werte einzugeben. Dabei geben Sie zunächst das soeben errechnete Vermögen ein (20.000 €) und tragen im Feld daneben 5% ein. Das monatliche Einkommen der Ehefrau (1.000 €) und das monatliche Einkommen des Ehemannes (3.000 €) folgen in den nächsten zwei Zeilen. Beim Versorgungsausgleich schreiben Sie in das erste Feld ('öffentlich-rechtlich') die Ziffer 2:
Danach wird der Kindesunterhalt berechnet. Auch dafür können Sie den eigens vorgesehenen Hilfsrechner nutzen, den Sie durch Klick auf das Taschenrechner-Symbol aktivieren (h). Dort tragen Sie unter 'Laufender Unterhalt' den Monatsbetrag von 300 € ein und bei 'Anzahl Monate' die Zahl 12. Klicken Sie nun auf 'Zeitraum hinzufügen' (i) und der Hilfsrechner berechnet den Gesamtbetrag und trägt diesen auch direkt im Hilfsrechner für den Scheidungsverbund ein (j).
Scrollen Sie nun weiter im Hilfsrechner für den Scheidungsverbund nach unten. Beim Punkt 'Elterliche Sorge' wählen Sie 'Ja' aus (k). Damit sind die Eingaben im Hilfsrechner abgeschlossen. Es ergibt sich ein Scheidungswert von 21.600 €, den Sie per Klick auf 'Übernehmen' (l) als Gegenstandswert für den Scheidungsverbund eintragen lassen.
Mit dem nun berechneten Gegenstandswert folgen Sie den Schritten in dem RVG-Assistent: sind weitere Gebühren (bspw. Terminsgebühr) entstanden?
Wenn Sie keine weiteren Anrechnungen vornehmen müssen, klicken Sie auf "Speichern" (m) und Ihre erfasste RVG-Position steht Ihnen für eine Rechnungserstellung im Bereich 'Vergütung' zur Auswahl.