Der Sachverhalt:
Einem Mandanten wurde von seinem Arbeitgeber gekündigt. Nach Beratung in Ihrer Kanzlei ergeben sich zwei Verfahren, in denen Sie den Mandanten vertreten:
- Die Kündigungsschutzklage im Wert von 12.000 € wird sofort eingereicht.
- Zusätzlich schreiben Sie den ehemaligen Arbeitgeber an und fordern für Ihren Mandanten Schadensersatz in Höhe von 4.000 €. Da keine Einigung erzielt werden kann, wird dieser Auftrag zurückgestellt.
- Im Gerichtstermin kommt es zu einer Einigung über die Kündigungsschutzklage (12.000 €) und die nichtanhängige Schadensersatzforderung (4.000 €).
Somit ergibt sich bei der Abrechnung der klassische Fall für einen Mehrvergleich.
Schritt 1: Sachverhalt
- Fachgebiet Arbeitssachen (a)
- Gerichtliche Tätigkeit (b)
- 1. Instanz (c)
- Angelegenheit: 1. Instanz (d)
- Abschließend klicken Sie auf 'RVG-Berechnung starten' (e)
Schritt 2: Gegenstandswert angeben
Auf der sich öffnenden Seite sind zwei Gegenstandswerte anzugeben. Zunächst unter 'Gebühren' den Gegenstandswert von 12.000 € (e). Zusätzlich setzen Sie hier bei 'Terminsgebühr' und auch bei 'Einigungsgebühr' jeweils per Klick einen grünen Haken bei 'Gegenstandswert übernehmen' (f und g).
Anschließend tragen Sie auf derselben Seite weiter unten bei 'Nicht anhängige Mehrwerte' einen Gegenstandswert von 4.000 € ein (h). Auch hier ist die Verfahrensgebühr bereits vorangeklickt und Sie setzen nur noch bei 'Terminsgebühr' sowie bei 'Einigungsgebühr' jeweils per Klick einen grünen Haken bei 'Gegenstandswert übernehmen' (i und j). Danach klicken Sie auf 'weiter' (k).
Schritt 3: Anrechnung auswählen
Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts ist eine Anrechnung vorzunehmen. Hier unterstützt Sie der RVG-Assistent:
Zum einen ermittelt der Gebührenrechner für Sie, welche Gebühren aufgrund Ihrer Angaben überhaupt angerechnet werden können. Sie erfahren, welche Gebühren nicht anrechenbar sind (l) und auch welche Gebühren Sie zur Anrechnung auswählen können (m).

Damit bleibt nur noch die Frage, welche Anrechnungsoption Sie am besten wählen. Und auch hier hilft Ihnen der RVG-Assistent auf intelligente Weise. Denn statt Ihnen einfach eine ellenlange Liste an möglichen und unmöglichen Anrechnungen anzuzeigen, durch die Sie sich anschließend kämpfen müssen, trifft der Gebührenrechner eine Vorauswahl für Sie. Er zeigt Ihnen im entsprechenden Pull-down-Menü nur noch jene Anrechnungsoptionen an, die in Ihrem konkreten Fall tatsächlich zulässig sind (o). Das spart Ihnen am Ende viel Zeit. In dem Beispielfall ist die erste Option korrekt ('VV 2300 Außergerichtliche Vertretung')

Schritt 4: Anrechnung ermitteln
- Variante 1: Anrechnung per Wert & Satz
Nachdem Sie im grauen Pull-down-Menü die richtige Anrechnung gewählt haben, klicken Sie auf 'Hinzufügen' (p). Der RVG-Assistent berechnet nun vollautomatisch den anzurechnenden Betrag per Wert & Satz für Sie. In unserem Beispielfall beläuft sich der Betrag auf 163,80 €. Zur Bestätigung klicken Sie anschließend auf 'weiter' (q).
- Variante 2: Anrechnung per Anrechnungsbetrag
Die Anrechnung per Wert & Satz ist im RVG-Assistent stets vorausgewählt. Doch natürlich können Sie auch manuell einen anderen Anrechnungsbetrag eingeben. Wenn Sie bei der Berechnung des entsprechenden Anrechnungsbetrags einmal Unterstützung benötigen, greifen Sie auf das Expertenwissen (r) zurück.
Im Expertenwissen zum Thema Anrechnungen sind alle bekannten Problemfälle für Sie analysiert und leicht verständlich aufbereitet. Das Ergebnis sind kompakte Schaubilder, mit deren Hilfe Sie auf einen Blick erkennen, wie die jeweilige Anrechnung funktioniert, die für Sie gerade relevant ist. Ergänzende Kurz-Infos dazu runden die Schaubilder inhaltlich ab – damit keine Frage bei Ihnen offen bleibt.
Schritt 5: Anrechnung durchführen lassen
Auf der folgenden Seite haben Sie nun die Möglichkeit die Methode der Anrechnung zu wählen.
Voreingestellt ist immer die Anrechnung nach herrschender Meinung (= zuerst kürzen, dann anrechnen)(s). Für Sie lukrativer ist jedoch die sachlich richtige Methode, bei der zuerst angerechnet und erst danach gekürzt wird.
In unserem Fall ergibt sich dadurch ein zusätzliches Honorar von 164,49 € (t). Je nach Sachverhalt kann die Honorarsteigerung noch deutlich höher ausfallen – in einzelnen Fällen bis zu 30 %.
Um die sachlich richtige Anrechnung zu wählen, aktivieren Sie das Kontrollkästchen oben links (u). Dadurch verändert sich der Aufbau der Rechnung (v). Nach Prüfung auf Korrektheit, klicken Sie auf Speichern' (w).
Ihre erfasste RVG-Position steht Ihnen für eine Rechnungserstellung im Bereich 'Vergütung' zur Auswahl.
Um eine weitere Tätigkeit abzurechnen, klicken Sie nach dem Speichern der RVG-Position im Seitenmenü wieder auf den RVG-Assistenten. Es öffnet sich die Auswahlseite mit den Rechtsgebieten, auf der Sie den weiteren abzurechnenden Sachverhalt auswählen können.
Nach dem Beenden des RVG-Assistenten werden alle erstellten RVG Positionen in den Vergütungs-Tab Ihrer Akte übernommen und stehen danach für die Rechnungserstellung zur Auswahl.