Als Actaport-Nutzer können Sie bereits beim Anlegen einer Akte einen Bevollmächtigten festlegen. Dieser lässt sich auch in einer bestehenden Akte hinzufügen, ändern oder entfernen.
Schritte
Gegnerischer Rechtsbeistand, Rechtschutzversicherung oder Schadenversicherung
- Legen Sie eine neue Akte an oder öffnen Sie eine Bestandsakte zur Bearbeitung. Der Hauptbeteiligte, für den Sie einen Bevollmächtigten hinterlegen möchten, wurde bereits angelegt.
- Klicken Sie direkt unter dem Namen des Hauptbeteiligten auf Unterbeteiligten hinzufügen:
- Geben Sie nun einen Namen ein oder legen Sie den Kontakt des Bevollmächtigen direkt aus dem Aktenformular neu an.
- Wählen Sie eine Beteiligtenrolle aus und füllen Sie bei Bedarf die zusätzlichen Felder aus:
Betreuer und Eltern sowie Geschäftsführer
Vertretungsberechtigte wie gesetzliche Betreuer und Eltern hinterlegen Sie in Actaport als gesetzliche Vertreter direkt am Kontakt:
- Rufen Sie das Kontaktformular des Mandanten zur Bearbeitung auf.
- Über das Stifticon können Sie das Aufklappmenü der Vertreterbezeichnung ausweiten und anpassen.
- Geben Sie anschließend den Namen des Vertreters im Feld Gesetzlicher Vertreter ein und wählen Sie den passenden Eintrag aus, sofern dieser in Actaport bereits als Kontakt angelegt wurde:
Falls es den Kontakt in Actaport noch nicht gibt, können Sie diesen neu anlegen, indem Sie auf das Icon für Neuen verknüpften Datensatz anlegen klicken.
Anschließend können Sie auch Dokumente mit diesen Personen als Empfänger aufsetzen (siehe: Dokument mit Empfänger anlegen).