In Actaport haben Sie die Möglichkeit, gesendete E-Mails und beA Nachrichten mit Aktenbezug automatisch im Dokumentenbereich der Akte zu speichern.
Voraussetzungen
Um die Einstellung vorzunehmen, benötigen Sie entweder Admin-Rechte oder die Berechtigung Kanzleieinstellungen.
Schritte
- Öffnen Sie die Einstellungen.
- Klicken Sie auf den Bereich Postfach.
- Scrollen Sie bis zum Bereich Automatische Speicherung nach unten.
- Hier haben Sie folgende Optionen für Ihre E-Mails und beA Nachrichten:
- Nachrichten werden vom Benutzer manuell aus dem Postfach-Ordner "Gesendet" in der betreffende Akte gespeichert.
- Dies ist die Standardeinstellung.
- Um in der Akte gespeichert zu werden, gehen Sie wie folgt vor:
- Rufen Sie die Nachricht im Gesendet Ordner des Kanzleipostfachs auf:
- Wählen einen Ordner aus und klicken auf das (Zur Akte):
- Rufen Sie die Nachricht im Gesendet Ordner des Kanzleipostfachs auf:
- Nachrichten werden automatisch in der betreffenden Akte gespeichert.
- Die Aktenauswahl wird beim Versenden der Nachricht getroffen.
- In den Einstellungen legen Sie den Ordner aus dem Dokumentenbereich der Akte fest, in dem die Nachricht gespeichert werden soll.
- Im Aufklappmenü werden alle Ordner angezeigt, die Sie in der Ordnerstruktur angelegt haben. Zusätzlich steht Ihnen ein Ordner Gesendete Dokumente zur Verfügung:
- Nachrichten werden vom Benutzer manuell aus dem Postfach-Ordner "Gesendet" in der betreffende Akte gespeichert.
Hinweis
- Eine in der Akte gespeicherte Nachricht erkennen Sie im Gesendet Ordner an dem grünen Häkchen:
- Bitte beachten Sie, dass die Kanzleieinstellung allgemeingültig ist und somit alle Benutzer betrifft.
- Die Änderung gilt nicht rückwirkend.
- E-Mails ohne Aktenbezug müssen weiterhin manuell in einer Akte gespeichert werden, wenn die automatische Speicherung aktiviert ist.