In Ihrer Korrespondenz mit dem Gericht und dem Gegnerbevollmächtigten möchten Sie sicherstellen, dass das Aktenzeichen der anderen Partei eingefügt wird.
Gerichtliches Aktenzeichen
Um das gerichtliche Aktenzeichen in der Akte zu hinterlegen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Beim initialen Anlegen oder späteren Bearbeiten der Akte fügen Sie das Gericht als Beteiligten der Akte hinzu.
- Tragen Sie das gerichtliche Aktenzeichen am beteiligten Kontakt ein:
- Stellen Sie sicher, dass der Platzhalter Aktenzeichen Gericht/Behörde in der Vorlage eingefügt worden ist:
Falls der Empfänger das Gericht oder die Behörde selbst ist, kann auch der Platzhalter Aktenzeichen (Empfänger) eingefügt werden: - Öffnen Sie den Reiter Dokumente der Akte und klicken Sie auf Dokument anlegen.
- Nachdem Sie die Vorlage ausgewählt haben, ist es wichtig, dass das Gericht als Empfänger genannt wird. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Dokument mit Empfänger anlegen.
Gegnerisches Aktenzeichen
Um das Aktenzeichen des gegnerischen Anwalts in der Akte zu hinterlegen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Beim initialen Anlegen oder späteren Bearbeiten der Akte fügen Sie den gegnerischen Anwalt als Beteiligten der Akte hinzu.
- Tragen Sie das gegnerische Aktenzeichen im jeweiligen Feld ein:
- Stellen Sie sicher, dass der Platzhalter Aktenzeichen (Gegnerbevollmächtigter) in der Vorlage eingefügt ist. Alternativ können Sie den Platzhalter Aktenzeichen (Empfänger) verwenden (siehe oben).