Bei den fremden Auslagen handelt es sich um umsatzsteuerfreie durchlaufende Posten. Diese können gemeinsam mit den Kosten für die erbrachte anwaltliche Leistung oder separat in Rechnung gestellt werden.
Schritte
Vergütungspositionen erstellen
- Öffnen Sie die Akte und klicken Sie oben auf den Reiter Vergütung.
- Scrollen Sie nach ganz unten zum Bereich Fremde Auslagen.
- Klicken Sie dort auf das Plussymbol ganz rechts:
- Wählen Sie die Art der Auslage über das Ausklappmenü.
Das Ausklappmenü können Sie personalisieren, indem Sie auf das kleine Stift-Icon klicken. So können Sie neue dauerhaft Auswahlmöglichkeiten hinzufügen oder bestehende löschen. - Passen Sie bei Bedarf das Datum an.
- Geben Sie den abzurechnenden Nettobetrag an.
- Passen Sie gegebenenfalls den Benutzer und/oder den Mandanten an.
- Wenn gewünscht, fügen Sie eine detailliertere Beschreibung in das Feld Bemerkung hinzu, die der Mandant dann in der Auslagenaufstellung einsehen kann.
- Verknüpfen Sie bei Bedarf die Auslage noch mit einem Dokument, welches Sie im Dokumentenbereich der Akte hochgeladen oder erstellt haben.
- Klicken Sie rechts auf den Haken, um Ihre Angaben zu speichern.
Fremde Auslagen in Rechnung stellen
Wenn Sie neben den fremden Auslagen auch andere Vergütungspositionen in Rechnung stellen, gehen Sie wie hier beschrieben vor: Eine Rechnung schreiben.
Wenn Sie hingegen ausschließlich fremde Auslagen weiterreichen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Rückforderung.
- Klicken Sie in der sich öffnenden Rechnungserstellung bei Bedarf auf Auslagenaufstellung als Anlage (siehe: Platzhalter "Auslagenaufstellung"). Passen Sie ggf. den Mandanten an. Klicken Sie auf Weiter.
- Wählen Sie die fremden Auslagen aus, die Sie abrechnen möchten und klicken Sie auf Weiter:
- Wählen Sie eine Vorlage aus.
- Optionale Schritte:
- Passen Sie ggf. den Absender an, falls Sie den Platzhalter Absender in Ihrer Vorlage benutzen.
- Wählen Sie ggf. einen anderen Standort aus, falls Sie für die Kanzleiinformationen auf Ihrer Vorlage Platzhalter aus der Kategorie Kanzlei verwenden.
- Ändern Sie den Betreff oder fügen Sie die Informationen ein, die Sie in der Akte hinterlegt haben.
- Passen Sie den Leistungszeitraum an.
- Fügen Sie bis zu drei Textbausteine ein.
- Fügen Sie bis zu drei Freitexte ein.
- Klicken Sie auf Weiter.
- Kontrollieren Sie die Rückforderung auf Richtigkeit. Sie haben nun zwei Optionen:
- Klicken Sie unten rechts auf Weiter, um einen Entwurf zu erstellen.
- Klicken Sie oben links auf Für den Entwurf den Status "angefordert" setzen, falls die ausgewählten Beträge und Summen passen. Anschließend können Sie das Dokument als PDF oder editierbares .docx in den Aktendokumenten speichern (siehe: Editierbares Rechnungsdokument).
Hinweise
Was ist der Unterschied zwischen einer Rückforderung und einer Zwischen- und Endabrechnung?
Für eine Rückforderung wird keine Rechnungsnummer vergeben, da es sich nicht um das Entgelt für eine anwaltliche Dienstleistung, sondern um die Abrechnung von durchlaufenden Posten handelt. Diese gehören somit nicht zum umsatzsteuerlichen Entgelt (§ 10 Abs. 1 Satz 5 UStG). In einem solchen Fall darf keine fortlaufende Rechnungsnummer vergeben werden.
Wie kann ich die Rechnung im Nachgang bearbeiten?
Mehr dazu finden Sie hier: Editierbares Rechnungsdokument.
Was ist mit fremden Auslagen, die besteuert werden, wie Übersetzungskosten?
Rechnen Sie diese bitte als eigene Auslagen ab, damit Sie die USt. weitergeben. Falls Sie eins der FiBu-Module gebucht haben, werden diese Auslagen anschließend als Erlöse gebucht.