In Actaport können Sie eine Vorschussrechnung erstellen, ohne vorher Vergütungspositionen angelegt zu haben. Sobald der Vorschuss dann bezahlt ist, kann er von einer regulären Zwischen- oder Endabrechnung abgezogen werden.
Voraussetzungen
- Sie haben eine oder mehrere Rechnungsvorlagen und ggf. Textbausteine erstellt.
- Sie haben mindestens einen Standort in der Kanzleiverwaltung hinterlegt.
- Sie haben ggf. die Nummer der nächsten Rechnung angepasst.
- Sie haben die Einstellungen des Rechnungslayout überprüft und bei Bedarf geändert.
Schritte
Vorschussrechnung erstellen
- Öffnen Sie die jeweilige Akte und dann den Vergütungsreiter.
- Klicken Sie oben auf die Schaltfläche Vorschussrechnung.
- Geben Sie den Pauschalbetrag ein, den Sie netto abrechnen möchten:
- Anschließend gehen Sie wie in diesem Artikel unter Schritt 3 > Rechnungsinhalt beschrieben vor: Eine Rechnung schreiben.
Vorschuss in Abzug bringen
Um den Vorschuss vom Betrag einer neuen Rechnung abzuziehen, muss die Vorschussrechnung den Status bezahlt oder teilbezahlt haben. Gehen Sie zur Anrechnung wie folgt vor:
- Legen Sie die Vergütungspositionen an, die Sie abrechnen möchten.
- Klicken Sie auf End- oder Zwischenrechnung.
- Wählen Sie unten die Vorschussrechnung aus, die Sie in Abzug bringen möchten:
Mehr dazu, wie Sie eine Rechnung schreiben, finden Sie hier: Eine Rechnung schreiben.
Hinweise
Vorsteuerabzugsberechtigter Mandant
- Falls Ihr Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, können Sie dies in der Akte angeben. Dann ist auch bei der Erstellung der Vorschussrechnung das Kästchen Vorsteuerabzugsberechtigt ausgewählt.
Beim Schreiben der Zwischen- oder Endabrechnung wird keine Vorschussrechnung angezeigt
- Gibt es bereits eine vollständig oder teilbezahlte Vorschussrechnung? Wenn diese lediglich fakturiert ist, kann sie nicht in Abzug gebracht werden.
- Läuft die Vorschussrechnung auf denselben Mandanten wie die neu anzulegende Rechnung? Nur wenn es sich um genau den gleichen Actaport Kontakt handelt, ist eine Anrechnung möglich.