Für die Berechnung der Umsatzsteuer auf einer Rechnung gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: die vertikale sowie die horizontale Umsatzsteuerberechnung.
Actaport nutzt zur Berechnung der Umsatzsteuer einer Rechnung die horizontale Berechnungsmethode.
Unterschied horizontale Berechnung und vertikale Berechnung
Bei der horizontalen Umsatzsteuerberechnung wird die Umsatzsteuer pro Position berechnet und nach dem kaufmännischen Rundungsprinzip gerundet. Die Gesamtumsatzsteuersumme errechnet sich aus den gerundeten Positionswerten.
Im Gegensatz dazu wird bei der vertikalen Umsatzsteuerberechnung die Umsatzsteuer für alle Positionen mit demselben Umsatzsteuersatz aus der Gesamtnettosumme dieser Positionen berechnet, also nicht pro Position, und dann nach dem kaufmännischen Rundungsprinzip gerundet.
Beide Methoden sind steuerrechtlich erlaubt und gleichwertig, innerhalb einer Software kann aber nur eine der beiden zum Einsatz kommen.
Warum nutzt Actaport die horizontale Berechnungsmethode?
Actaport bietet die Möglichkeit, Geldeingänge pro Vergütungsgruppe (Honorar, eigene Auslagen, fremde Auslagen) zu verteilen und zu buchen. Für diese Zuordnung müssen die korrekt gerundeten Teilbeträge hinterlegt und zuordenbar sein. Aus diesem Grund genügt es an dieser Stelle nicht, eine gesamt-gerundete Rechnungssumme zu teilen, da hier mitunter ungerade Teilwerte das Ergebnis wären. Der Geldeingang könnte dann nicht verbucht werden, da entweder ein Cent fehlen würde oder ein Cent zu viel aufgelistet wäre. Somit muss an dieser Stelle die horizontale Berechnung Anwendung finden.
Der "Rundungs-Cent"
Bei mehreren Posten auf einer Rechnung kann es zu Abweichungen zwischen beiden Methoden kommen, die durch das Runden an unterschiedlichen Stellen zustande kommen. Hierbei kann es dann zur Bildung des sogenannten "Rundungs-Cent" kommen. Dieses Phänomen tritt ebenso in jeder anderen Software aus, welche eine Umsatzsteuer auf Grundlage von Netto-Positionen errechnen muss.
Hierbei handelt es sich um keinen Fehler in Actaport oder in der Art der Berechnung der Umsatzsteuer.
Eingehende Zahlungen
Wird Ihnen ein solcher Rundungs-Cent beim Verbuchen einer eingehenden Zahlung angezeigt, können Sie diesen über die aktivierte Option Rundungsdifferenz verbuchen ausbuchen.
Aktivieren Sie diese Option, so wird im Hintergrund diese Differenz ausgeglichen.
Beachten Sie bitte, dass diese Option nur dann zum Anwählen erscheint, wenn Actaport eine solche Differenz festgestellt hat.
Workaround für ausgehende Rechnungen
Sollten Sie in der Rechnungsstellung auf diesen sogenannten Rundungs-Cent stoßen, empfehlen wir folgenden Workaround:
Über die Funktion der Rabatte ziehen Sie diesen Cent von der Gesamtrechnung wieder ab.
Sollten Sie nicht wollen, dass der Rechnungsempfänger diese Rabattierung in Höhe von einem Cent sieht, so müssten Sie die Rechnung zusätzlich als editierbares Dokument speichern und aus diesem die entsprechende Zeile heraus löschen.
Im Aktenkonto selbst ist durch Hinterlegung des Rabatts alles korrekt hinterlegt.