Für die Berechnung der Umsatzsteuer auf einer Rechnung gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: die vertikale sowie die horizontale Umsatzsteuerberechnung.
Beide Methoden sind steuerrechtlich erlaubt, gleichwertig und entsprechen den Anforderungen an Rechnungen laut § 14 des UStG, da keine konkrete Berechnungsweise vorgeschrieben wird. Beide Methoden werden aufgrund dessen von der Finanzverwaltung akzeptiert. Innerhalb einer Software kann jedoch nur eine der beiden zum Einsatz kommen.
Actaport nutzt zur Berechnung der Umsatzsteuer einer Rechnung die horizontale Berechnungsmethode. Sie können die Höhe der Umsatzsteuer für die einzelnen Vergütungspositionen, wenn gewünscht, auch explizit auf der Rechnung ausweisen: Ausweisung der Umsatzsteuer auf der Rechnung.
Unterschied zwischen horizontaler und vertikaler Berechnung
Bei der horizontalen Umsatzsteuerberechnung wird die Umsatzsteuer pro Position berechnet und nach dem kaufmännischen Rundungsprinzip gerundet. Die Gesamtumsatzsteuersumme errechnet sich aus den gerundeten Positionswerten.
Im Gegensatz dazu wird bei der vertikalen Umsatzsteuerberechnung die Umsatzsteuer für alle Positionen mit demselben Umsatzsteuersatz aus der Gesamtnettosumme dieser Positionen berechnet, also nicht pro Position, und dann nach dem kaufmännischen Rundungsprinzip gerundet.
Warum nutzt Actaport die horizontale Berechnungsmethode?
Actaport bietet die Möglichkeit, Geldeingänge pro Vergütungsgruppe (Honorar, eigene Auslagen, fremde Auslagen) zu verteilen und zu buchen. Für diese Zuordnung müssen die korrekt gerundeten Teilbeträge hinterlegt und zuordenbar sein. Aus diesem Grund genügt es an dieser Stelle nicht, eine gesamt-gerundete Rechnungssumme zu teilen, da hier mitunter ungerade Teilwerte das Ergebnis wären. Der Geldeingang könnte dann nicht verbucht werden, da entweder ein Cent fehlen würde oder ein Cent zu viel aufgelistet wäre. Somit muss an dieser Stelle die horizontale Berechnung Anwendung finden.
Der "Rundungs-Cent"
Bei mehreren Posten auf einer Rechnung kann es zu Abweichungen zwischen beiden Methoden kommen, die durch das Runden an unterschiedlichen Stellen zustande kommen. Der sogenannte "Rundungs-Cent" kann direkt als sonstige Aufwendungen/Erträge gebucht und korrigiert werden oder auf einem Verrechnungskonto gesammelt und zum Jahresende korrigiert werden.
Dieses Phänomen tritt ebenso in jeder anderen Software auf, welche eine Umsatzsteuer auf Grundlage von Netto-Positionen errechnen muss.
Hierbei handelt es sich um keinen Fehler in Actaport oder in der Art der Berechnung der Umsatzsteuer..
Eingehende Zahlungen
Wird Ihnen ein solcher Rundungs-Cent beim Verbuchen einer eingehenden Zahlung angezeigt, können Sie diesen über die aktivierte Option Rundungsdifferenz verbuchen ausbuchen.
Aktivieren Sie diese Option, so wird im Hintergrund diese Differenz ausgeglichen.
Beachten Sie bitte, dass diese Option nur dann zum Anwählen erscheint, wenn Actaport eine solche Differenz festgestellt hat.
Workaround für ausgehende Rechnungen
Sollten Sie in der Rechnungsstellung auf diesen sogenannten Rundungs-Cent stoßen, empfehlen wir folgenden Workaround:
Über die Funktion der Rabatte können Sie diesen Cent von der Gesamtrechnung wieder abziehen.
Sollten Sie nicht wollen, dass der Rechnungsempfänger diese Rabattierung in Höhe von einem Cent sieht, so müssten Sie die Rechnung zusätzlich als editierbares Dokument speichern und aus diesem die entsprechende Zeile heraus löschen.
Im Aktenkonto selbst ist durch Hinterlegung des Rabatts alles korrekt hinterlegt.