Wenn Vergütungspositionen versehentlich in einer falschen Akte erfasst wurden, können sie vor der Rechnungsstellung in die richtige Akte verschoben werden, ohne dass Sie den Aufwand löschen und in der richtigen Akte neu erstellen müssten.
Voraussetzungen
- Die zu verschiebende Vergütungsposition hat den Status offen.
- Sofern es sich um Auslagen handelt, sind diese aktuell mit keinem Aktendokument verknüpft.
Schritte
- Öffnen Sie den Reiter Vergütung in der Akte, in der die Vergütungsposition aktuell vorzufinden ist.
- Klicken Sie auf das Drei-Punkte-Menü ganz rechts:
- Wählen Sie Aktenbezug ändern aus.
- Wählen Sie in dem sich öffnenden Fenster die Akte aus, in die die Position verschoben werden soll.
- Sofern der Benutzer, auf den die Position geschrieben ist, geändert werden soll, können Sie dies an dieser Stelle vornehmen.
- Legen Sie fest, auf welchen Mandanten die Position in der Zielakte erfasst werden soll. Gibt es den Mandanten aus der ursprünglichen Akte auch in der Zielakte, ist dieser automatisch ausgewählt:
- Klicken Sie auf Verschieben, um den Vorgang abzuschließen. Anschließend ist die Vergütungsposition ausschließlich in der Zielakte vorzufinden und kann nun abgerechnet werden.
Hinweise
Hinterlegte Stundensätze bei Stundenpositionen
Bei der Änderung des Aktenbezugs wird in das Feld Stundensatz der Wert eingetragen, den Sie in der Zielakte für den jeweiligen Nutzer hinterlegt haben (siehe: Akte anlegen). Ist in der Zielakte keiner hinterlegt, weil bspw. als Abrechnungsart RVG hinterlegt wurde, ändert sich der Wert auf 0 und muss, wenn gewünscht, manuell angepasst werden:
Kein Mandant in der Zielakte
Auch wenn in der Zielakte kein Mandant hinterlegt ist, kann die Vergütungsposition verschoben werden. Anschließend muss jedoch ein Mandant ausgewählt werden, damit die Position abgerechnet werden kann. Fügen Sie dafür einen Mandanten als Hauptbeteiligten in der Akte hinzu und klicken Sie anschließend im Vergütungsreiter auf das Stift-Icon, um die Vergütungsposition zu bearbeiten und den Mandanten auszuwählen:
Umbuchen von Positionen aus Mandatsakten in interne Akten
Da die Erstellung von RVG-Positionen in internen Akten nicht angeboten wird, können diese aus Mandatsakten nicht in interne Akten verschoben werden. Der Änderung des Aktenbezugs bei Stundenpositionen und Auslagen steht jedoch nichts entgegen, wenn es sich bei der Zielakte um eine interne Akte handelt.
Umbuchen von Positionen aus internen in Mandatsakten
Auch eine Verschiebung einer Vergütungsposition aus einer internen Akte in eine Mandatsakte ist möglich. Bedenken Sie hierbei bitte:
- Die in der internen Akte hinterlegten erfassten Minuten (ERF) werden in der Mandatsakte als erfasste (ERF) und gleichzeitig abrechenbare Minuten (ABR) erfasst, da es dafür in internen Akten kein eigenes Feld gibt.
- Für den Wert, der in das Feld abrechenbar gemäß Taktung (AGT) eingetragen wird, wird die in der Mandatsakte hinterlegte Taktung verwendet.