Da Schuldner nicht selten Forderungen aus mehreren Forderungskonten in einer Sammelzahlung begleichen, findet die Tilgung auf Ebene der Forderungskonten statt.
So können Sie gleich mehrere Forderungen -- auch über mehrere Forderungskonten hinweg -- in einem Schritt tilgen.
Voraussetzungen
Das Forderungsmanagement steht Ihnen ausschließlich im Rahmen einer Actaport Professional Lizenz zur Verfügung.
Schritte
Gehen Sie wie folgt vor, um eine oder mehrere Forderungen zu tilgen.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Forderungsmanager in der Aktenübersicht.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Forderungen tilgen.
- Geben Sie das Datum des Geldeingangs ein. Das kann das aktuelle Datum sein oder in der Vergangenheit liegen.
- Wählen Sie den Absender unter den Beteiligten der Akte aus.
- Geben Sie den Betrag ein.
- Vergeben Sie einen Betreff.
- Anschließend haben Sie zwei Optionen:
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Klicken Sie auf Automatische Zahlungszuweisung, um den Geldeingang nach § 367 BGB oder § 497 III BGB verteilen zu lassen:
- Verteilen Sie den eingegebenen Betrag manuell auf die einzelnen Forderungen. Der zu verrechnende Betrag muss kleiner oder gleich dem offenen Betrag sein:
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Korrektur oder Löschung einer Tilgung
Sollte Ihnen beim Tilgen einer Forderung ein Fehler unterlaufen sein, können Sie die Tilgung jederzeit löschen oder korrigieren:
- Scrollen Sie auf der Startseite des Forderungsmanagers für die Akte nach unten.
- Zum Korrigieren
- Klicken Sie bei der Tilgung rechts auf das Stift-Icon:
- Wenn es bereits Tilgungen für ein Datum nach der Tilgung gab, die Sie korrigieren möchten, erhalten Sie einen Hinweis, welchen Sie akzeptieren müssen:
- Nehmen Sie die Tilgung erneut vor und gehen Sie dabei vor, wie oben beschrieben.
- Klicken Sie bei der Tilgung rechts auf das Stift-Icon:
- Zum Löschen
- Klicken Sie auf das Drei-Punkte-Menü der Tilgung und wählen Sie Löschen aus.
- Bestätigung Sie die Löschung erneut mit Klick auf Akzeptieren:
- Durch die Löschung wird der Eintrag in der Liste aller Tilgungen für die Akte entfernt. Soll ein neuer Geldeingang hinzugefügt werden, klicken Sie oben im Menüband auf Forderung tilgen.
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Sollte es Zahlungen geben, die nach der gelöschten oder korrigierten Tilgung eingegangen sind, muss die Zuweisung dieser Zahlungen erneut vorgenommen werden:
Gehen Sie wie folgt vor:
- Klicken Sie dafür auf das Stift-Icon rechts neben der Tilgung, um diese zu bearbeiten.
- Weisen Sie den Geldeingang erneut automatisch oder händisch den gewünschten Forderungen zu. Die bisherigen Felder im oberen Teil der Maske (Datum, Absender, Betrag und Betreff) bleiben erhalten.
Hinweise
Zinsforderung: verknüpft mit einer getilgten Forderung
Sobald die verknüpfte Haupt- bzw. Nebenforderung vollständig getilgt ist, werden für die Zinsforderung auch keine weiteren Zinsen berechnet und der offene Betrag erhöht sich nicht weiter. In der Zinsforderung wird im Feld Datum bis automatisch das Datum der vollständigen Tilgung der verknüpften Forderung angegeben.
Zinsforderung: Offener Betrag = 0,00 €, aber lediglich teilgetilgt
Eine Zinsforderung kann vollständig getilgt sein und trotzdem lediglich den Status teilgetilgt haben. In dem Fall ist die Zinsforderung mit einer anderen Forderung verknüpft, welche noch einen offenen Betrag aufweist.
Da über die verknüpfte Haupt- bzw. Nebenforderung erneut Zinsen anfallen können, gilt die Zinsforderung erst als getilgt, wenn die verknüpfte Forderung und die Zinsforderung selbst vollständig beglichen sind.
Datum einer neuen Tilgung liegt vor dem Datum einer bereits vorgenommenen Tilgung
Wenn Sie eine Tilgung hinterlegen möchten, deren Datum in der Vergangenheit liegt, gibt es lediglich dann etwas zu beachten, wenn es nach dem Datum bereits eine vorgenommene Tilgung gibt. Hier ein Beispiel:
- In meiner Akte gibt es bereits eine Tilgung vom 31.12.
- Heute tilge ich eine Forderung und gebe dabei das Datum 17.12. an. Dabei erscheint folgender Hinweis:
- Ich klicke auf Akzeptieren und tilge die Forderungen wie oben beschrieben.
- In der Liste der Tilgungen auf dem Dashboard des Forderungsmanagers sehe ich nun, dass alle Tilgungen nach dem 17.12. -- d.h. auch die vom 31.12. -- neu zugeordnet werden müssen, weil sich der offene Betrag der Forderungen durch die nachträgliche Tilgung geändert haben kann:
- Dafür ist es notwendig, auf das Stift-Icon rechts neben der Tilgung zu klicken und die Zuordnung wie oben beschrieben vorzunehmen.