Wenn Sie Ihre Fristen weiterhin drucken möchten, können Sie in den Einstellungen hinterlegen, dass sich automatisch ein druckbares Fristenblatt öffnet.
Voraussetzungen
Um die Einstellung zu hinterlegen, benötigen Sie die Berechtigung Kanzleieinstellungen.
Schritte
- Öffnen Sie das Menü > Einstellungen und wählen Sie dort den Bereich Fristen aus.
- Im obersten Feld befindet sich das Widget Fristenformulare. Hier können Sie eine von 3 Optionen auswählen:
Die Option Fristen drucken ist- Immer an. Die Einstellung ist nicht änderbar.
- Standardmäßig an. Die Option wird von der Fristvorlage überschrieben und kann manuell geändert werden.
- Standardmäßig aus. Die Option wird von der Fristvorlage überschrieben und kann manuell geändert werden.
Die Änderung wird automatisch gespeichert und Sie erhalten eine entsprechende Bestätigung direkt in der Anwendung.
Hinweise
Je nachdem, welche Einstellung Sie hinterlegt haben, ist das Häkchen an dieser Stelle gesetzt oder nicht, und kann auch entfernt werden oder nicht:
Bei Verwendung einer Fristvorlage
Auch in den Fristvorlagen können Sie hinterlegen, ob eine Frist, die diese Vorlage verwendet, immer gedruckt werden soll oder nicht. Haben Sie zusätzlich eine allgemeine Druckoption ausgewählt, wird folgende Logik angewendet:
Auswahl: Immer an. Die Einstellung ist nicht änderbar.
Bei der Anlage der Frist ist die Checkbox für den Druck unabhängig von der Einstellung in der Fristvorlage immer angehakt und nicht änderbar.
Auswahl: Standardmäßig an. Die Option wird von der Fristvorlage überschrieben und kann manuell geändert werden / Standardmäßig aus. Die Option wird von der Fristvorlage überschrieben und kann manuell geändert werden.
Diese Konfiguration wird nur angewendet, wenn keine Fristvorlage verwendet wird. Greifen Sie auf eine Fristvorlage zurück, überschreibt die in der Vorlage hinterlegte Einstellung diese Vorkonfiguration. Die Einstellung zum Drucken kann nach der Auswahl der Fristvorlage geändert werden.