In ACTAPORT existieren mehrere Möglichkeiten Fristen anzulegen. Fristen können z.B. direkt über das Dashboard angelegt werden. Dazu kann im Seitenmenü (a) gewählt und der Aktenbezug hergestellt werden.
Zur Akte gespeicherte Angaben z.B. Wegen und Sachbearbeiter werden automatisch ausgefüllt. Danach muss ein Fristgrund angegeben werden. Um Arbeitsabläufe zu optimieren steht eine Select-Liste zur Verfügung, deren Inhalt individuell editierbar ist.
In dem kleinen Fenster zum Ändern der Auswahl können neue Einträge hinzugefügt werden, bestehende Einträge umbenannt oder gelöscht und die einzelnen Einträge per Drag & Drop in der Position verschoben werden. So können Fristgründe individuell für Ihre Kanzlei angeordnet werden.
Mit einer ähnliche Vorgehensweise können Fristen direkt in einer Akte über das Seitenmenü mit Klick auf (b) angelegt werden.
Auch direkt aus dem Benutzerpostfach heraus können nach dem Öffnen E-Mails mit Fristen verknüpft werden. Mit Klick auf (c) kann eine Frist angelegt werden.
Fristen können Sie in den Falldokumenten speichern. Dadurch wird ein eigenes Dokument für diese Frist in der Akte erstellt.
Als Bestätigung einer erfolgreichen Frist-Speicherung wird stets ein grüner Hinweis eingeblendet.
Damit Sie in Ihrem Arbeitsfluss nicht unnötig unterbrochen werden, wird die Bestätigung nach wenigen Sekunden wieder ausgeblendet. Weiterhin ist in der grünen Bestätigung die verknüpfte Akte angeführt und verlinkt. Mit einem Klick auf die Aktennummer gelangen Sie zur betreffenden Aktenübersicht. Dort kann mit einem weiteren Klick die Anzeige der Frist zur Kontrolle eingeblendet werden.
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