In einer Kanzlei ist es üblich die Aktenbezeichnung nach folgendem Schema zu vergeben:
Mandant ./. Gegner.
Bei Gerichten gibt es das Kurzrubrum, das nach folgendem Schema vergeben wird:
Kläger ./. Beklagter
Dies bedeutet, dass die Aktenbezeichnung von Kanzlei und Gericht immer dann unterschiedlich sind, wenn der Mandant der Beklagte ist.
Beim Platzhalter “Kurzrubrum” hält sich ACTAPORT an die Logik der Gerichte, da es in der Regel nur hier Anwendung findet. Unabhängig von der Aktenbezeichnung in der Kanzlei wird beim Kurzrubrum der Kläger an die erste Stelle gesetzt, der Beklagte dahinter.