Mitunter kann es passieren, dass sich eine Rechnung im Status befindet, diese aber gelöscht werden muss, da dieser Status unter Umständen versehentlich entstanden ist.
Wenn das Rechnungsbearbeitungsprogramm nicht abgeschlossen wurde (egal, ob die Rechnung gespeichert wurde oder die Erstellung abgebrochen wurde), aber nun beispielsweise der Computer heruntergefahren wurde oder der Mitarbeiter, der die Abrechnung gestartet hat, nicht verfügbar ist, gibt es die Möglichkeit, den Rechnungsentwurf "aus der Ferne" zu verwerfen und die sich darin enthaltenen Positionen wieder freizugeben.
Schritte
Es gibt zwei mögliche Vorgehensweisen, die davon abhängig sind, ob die Rechnung bereits über eine Rechnungsnummer verfügt. Im Normalfall ist dies noch nicht der Fall.
Voraussetzung: Die Rechnung hat noch keine Rechnungsnummer
- Wechseln Sie dazu in den Bereich Aktenkonto der entsprechenden Akte oder in den aktenübergreifenden Bereich Rechnungen und suchen Sie die Rechnung, deren Entwurf
verworfen werden soll.
- Über das Drei-Punkte-Menü haben Sie nun bei diesem Status die Möglichkeit den Entwurf zu verwerfen:
- In diesem Fall erhalten Sie eine entsprechenden Hinweis, da die Ursache dieses Status sehr vielschichtig sein kann:
- Löschen Sie den Entwurf nur dann, wenn Sie sich sicher sind, dass er gelöscht werden darf / soll.
Voraussetzung: Die Rechnung hat bereits eine Rechnungsnummer
- Wechseln Sie dazu in den Bereich Aktenkonto der entsprechenden Akte oder in den aktenübergreifenden Bereich Rechnungen und suchen Sie die Rechnung, deren Entwurf
angepasst werden soll.
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Klicken Sie auf das Drei-Punkte-Menü und wählen Sie die Option Rechnung reparieren aus:
Im Einzelfall kann es passieren, dass dies nicht funktioniert, weil beispielsweise die Vorlage, mit der die Rechnung erstellt wurde, gelöscht wurde. Bitte melden Sie sich in einem solchen Fall bei uns im Support (support@actaport.de).