- Berechnung des Zuschlages in Strafsachen, wenn keine Mittelgebühr
Wenn Sie die Gebühren in Strafsachen abrechnen möchten, wird Ihnen im RVG-Assistenten zunächst jeweils die Mittelgebühr automatisch angezeigt. Wenn Sie anhand der Kriterien von § 14 RVG die Höhe dieser Rahmengebühr verändern möchten, dann tun Sie das und klicken anschließend auf das Kästchen mit dem Zuschlag unterhalb der Gebühr. Der Zuschlag bezieht sich auf die erhöhte/verringerte Gebühr oberhalb und die Software berechnet anschließend eine erhöhte/verringerte Gebühr mit Zuschlag automatisch.
- Text aus Fußnoten kopieren
Der in den Fußnoten im Expertenwissen angezeigte Text kann jetzt kopiert werden. Wenn Sie mit der Maus über den Text im Expertenwissen, der Fußnotenzeichen enthält, führen, wird die entsprechende Fußnote wie gewohnt in einem separaten kleinen Fenster angezeigt. Klicken Sie einmal darauf und der komplette Inhalt wird in die Zwischenablage kopiert. Danach können Sie auf „Einfügen“ z.B. in Ihrem Word-Schriftsatz klicken und schon ist die kopierte Fußnote mit den Fundstellen da. Bitte beachten Sie, dass Sie beim ersten Klick im Internet Explorer danach gefragt werden, ob Sie das Kopieren zulassen möchten. Bejahen Sie dies bitte.
- Mehr Expertenwissen in Familiensachen
In allen Angelegenheiten in Familiensachen finden Sie nun mehrere neue Einträge zu den dort anfallenden Gebühren.
- Expertenwissen benutzerfreundlicher
In weiteren Fachgebieten: Arbeitssachen, Erbsachen, Familiensachen, Sozialsachen, Steuersachen, Verwaltungssachen, Sonstige Verfahren und Vergütungsvereinbarung wird das Expertenwissen jetzt auch lesefreundlicher dargestellt. An erster Stelle steht immer das Hauptstichwort, nach welchem Sie suchen. Alle Beiträge werden zudem in den jeweiligen Abschnitten im Expertenwissen alphabetisch sortiert, was das Auffinden der nötigen Hilfestellungen enorm erleichtert.
Haben Sie weitere Vorschläge? Schreiben Sie an: redaktion@anwaltsgebuehren.online.
- Wichtige Beiträge aus gebührenrechtlichen Zeitschriften
Suchen Sie nach den aktuellen wichtigen Entscheidungen, Aufsätzen und Anmerkungen aus den gebührenrechtlichen Zeitschriften, die Ihnen bei der Abrechnung helfen sollen? Sie finden Sie oben links im Bereich „Aktuelles“ im Expertenwissen der jeweiligen Angelegenheit in der Software. Der Gebührenrechtsexperte Dipl.-Rpfl. T. Schmidt fasst für Sie die Kernaussagen der wichtigsten Zeitschriftenbeiträge zusammen; seine Anmerkungen befinden sich immer oberhalb des entsprechenden Beitrages im Expertenwissen.
Beispiel: Auch in der Beratungshilfe bleibt die Zeit nicht stehen. Aber wie stelle ich einen elektronischen Antrag, wenn ich den Berechtigungsschein selbst vorlegen muss? Das OLG Saarbrücken (16.12.2019 – 9 W 30/19) hat hier sehr praxisnah entschieden.
Dipl.-Rpfl. T. Schmidt stellt für Sie daher fest:
Regelmäßig genügt eine eingescannte Kopie des Berechtigungsscheins bei einem elektronischen Festsetzungsantrag. Die Beifügung des Originals des Berechtigungsscheins bei einem elektronischen Vergütungsfestsetzungsantrag ist nicht notwendig.
Den Hinweis und die Entscheidung selbst finden Sie im Beitrag „Elektronischer Antrag – Kopie Berechtigungsschein genügt“ unter „Aktuelles“ im Expertenwissen zu „Allgemeine Zivilsachen – Außergerichtliche Tätigkeit – Beratungshilfe“.