Da die meisten Benutzer Zugriff auf eine allgemeine Kanzlei- und ihre persönliche E-Mail-Adresse haben, können sie beim Erstellen einer E-Mail zwischen zwei Adressen wählen. Wenn noch weitere E-Mail-Adressen in Actaport eingebunden sind, kann die Liste sogar noch länger sein.
Daher können Sie in Actaport festlegen, welche E-Mail-Adresse als Standard vorausgewählt wird.
Voraussetzungen
Um für jeden Benutzer eine Standard-E-Mail-Adresse zu hinterlegen, brauchen Sie entweder Admin-Rechte oder die Berechtigung Kanzleieinstellungen.
Schritte
- Öffnen Sie die Einstellungen.
- Klicken Sie auf den Bereich Postfach.
- Scrollen Sie bis zum Punkt Standard-E-Mail-Adressen.
- Klicken Sie auf Hinzufügen.
- Wählen Sie im linken Aufklappmenü aus, für welchen Benutzer Sie die Einstellung festlegen möchten.
- Wählen Sie anschließend im rechten Aufklappmenü die E-Mail-Adresse aus, die dem Benutzer fortan als Absenderadresse angeboten wird:
- Klicken Sie auf Speichern.
- Anschließend wird dem Benutzer die ausgewählte E-Mail standardmäßig als Absender angezeigt. Sie kann jedoch jederzeit für einzelne E-Mails geändert werden.
Hinweise
Für jeden Benutzer kann lediglich eine Standard-E-Mail-Adresse hinterlegt werden. Unabhängig davon kann dieselbe Adresse bei mehreren Benutzern als Standard gespeichert werden.