Um die Zahl der wiederholenden Prozesse zu minimieren, haben Sie die Möglichkeit, Fristen als Standard zu hinterlegen, sodass im Fristformular lediglich die Auswahl der Fristvorlage zu tätigen ist und die Erstellung und Berechnung entsprechend hinterlegter Modalitäten erfolgt. Zusätzlich können Sie auf Fristvorlagen, die systemseitig vorbereitet wurden, zugreifen. Diese Systemfristvorlagen werden gesondert gekennzeichnet und müssen aktiviert werden.
Voraussetzungen
Sie benötigen die Berechtigung Kanzleieinstellungen oder Admin-Rechte, um Fristvorlagen hinzuzufügen, zu bearbeiten und zu (de-)aktivieren.
Schritte
Öffnen Sie im Menü die Einstellungen > Fristen. Hier finden Sie die Übersicht aller aktiven und deaktivierten (ausgegraut hinterlegt) Fristvorlagen Ihrer Kanzlei. Über einen Schieberegler können Sie die deaktivierten Fristvorlagen ausblenden.
Fristvorlage erstellen, bearbeiten und löschen (Kanzleifristvorlagen)
- Rufen Sie über Fristvorlage hinzufügen die Eingabemaske für eine neue Fristvorlage auf.
- Geben Sie mindestens eine aussagekräftige und eindeutige Bezeichnung für die Fristvorlage ein. Füllen Sie weitere optionale Felder aus. Das Häkchen Aktiv setzen ist automatisch gesetzt.
- Klicken Sie abschließend auf Anlegen.
Hinweise
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Bezeichnung: Bitte beachten Sie, dass weitere Fristvorlagen nicht dieselbe Bezeichnung haben dürfen.
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Fristart: Ohne Auswahl einer Fristart können keine Wochenendregelungen, Fristdauern oder Vorfristen hinterlegt werden.
- Terminfrist: Der Tag der Anlage gilt als Fristbeginn.
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Ereignisfrist: Der Tag nach der Anlage gilt als Fristbeginn.
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Fristbeginn
Im Feld Fristbeginn wird der Fristbeginn nach § 187 BGB notiert. Je nach Wahl des Fristtypen in der Fristenvorlage wird hier automatisch folgendes Datum gesetzt:- Ereignisfrist: das morgige Datum entsprechend § 187 I BGB. Das Zustellungsdatum als fristauslösendes Moment kann an dieser Stelle nicht notiert werden. Mit dem automatischen Setzen des Fristbeginns auf den morgigen Tag wird jedoch implizit von einer Zustellung am heutigen Tag ausgegangen.
- Terminfrist: das heutige Datum entsprechend § 187 II BGB.
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Fristende
Im Feld Fristende wird das Fristende nach § 188 BGB bei Vorlagennutzung automatisch eingetragen. Auch hier richtet sich die Berechnung nach dem in der Vorlage hinterlegten Fristtyp.- Ereignisfrist: Im Falle einer Terminfrist beruht die Berechnung des Fristendes auf § 188 II Alt. 1 BGB.
- Terminfrist: Im Falle einer Ereignisfrist erfolgt die Berechnung basierend auf § 188 II Alt. 2 BGB.
In der Fristvorlagenübersicht können Sie:
- über das Aufklappen der Details (1) eine Zusammenfassung der Fristvorlage einsehen, sowie nachvollziehen, wann und durch wen zuletzt eine Bearbeitung erfolgt ist.
- das Stift-Icon (2) öffnet den Bearbeitungsmodus zur Anpassung der Vorlage.
- über das Dreipunktmenü kann diese Fristvorlage entweder deaktiviert oder endgültig gelöscht werden. Mit dieser Vorlage angelegte Fristen bleiben hiervon unberührt.
Hinweise zur Nutzung und Bearbeitung von Systemfristvorlagen
Systemfristvorlagen sind vorkonfigurierte Fristvorlagen und initial deaktiviert. Daher finden Sie diese zunächst in der Liste der deaktivierten Fristvorlagen. Sie enthalten die gleichen Felder wie Kanzleifristvorlagen, sind aber zusätzlich als Systemfristvorlage markiert. Sie können auf die gleiche Weise betrachtet, aktiviert, bearbeitet, und gelöscht werden, wie Kanzleifristvorlagen. Bitte beachten Sie, dass das Löschen dieser Systemfristvorlagen endgültig erfolgt. Mit gelöschten Systemvorlagen angelegte Fristen bleiben hiervon unberührt.
Wird eine Systemfristvorlage im Formular der Fristvorlage überarbeitet, können Sie diese speichern oder als Kopie abspeichern.
- Als Kopie speichern: Die Bezeichnung der Fristvorlage wird um das Suffix (Kopie) erweitert und die Kennzeichnung als Systemfristvorlage über das Icon entfällt. Die bearbeitete Systemfristvorlage bleibt mit ihren originalen Daten (vor dem Ändern) erhalten und behält auch das gesetzte Icon für Systemfristvorlagen.
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Speichern: Das Icon für Systemfristvorlagen wird von der zu speichernden Systemfristvorlage entfernt. Beim erneuten Speichern verhält sich die neue Vorlage wie eine manuell angelegte Fristvorlage (Kanzleifristvorlage).
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Wichtig: Eine Wiederherstellung von gelöschten und überschriebenen Systemfristvorlagen ist nicht möglich.
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Anlegen einer Frist mit Kanzlei- oder Systemfristvorlagen
Um eine Fristvorlage anzuwenden, gehen Sie wie folgt vor:
Sie können wie gewohnt mit dem Anlegen einer Frist beginnen. Im dritten Schritt wählen Sie im Feld Grund aus den vorhanden und aktivierten Kanzlei- oder Systemfristvorlagen aus. Die Modalitäten werden nun automatisch eingetragen. Sie können eigene Ergänzungen vornehmen und/oder mit Schritt 7 fortfahren.