Hinterlegen Sie in Actaport die notwendigen Sachkonten, auf die Ihre Aufwände gebucht werden sollen, sobald Sie in Actaport einen Geldeingang verbucht haben.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Hinterlegung der Sachkonten als Teil einer Schulung zum Thema Finanzbuchhaltung.
Voraussetzungen
- Sie haben eins der FiBu-Module gebucht.
- Sie haben Administratoren-Rechte oder die Berechtigung Kanzleiverwaltung.
Schritte
- Wichtig: Klären Sie unbedingt mit Ihrem Steuerbüro ab, welche Sachkonten in Actaport zu hinterlegen sind!
- Öffnen Sie das Menü > Einstellungen > Buchhaltung.
- Aktivieren Sie den Export zur Finanzbuchhaltung, indem Sie oben das Häkchen setzen:
- Hinterlegen Sie die Sachkonten, auf die die einzelnen Buchungssätze gebucht werden sollen. Diese sind je nach Standardkontorahmen unterschiedlich und können auch je nach Steuerbüro variieren:
- Erlöse Inland aktuell (19%)
- Erlöse Inland temporär (16%)
- Erlöse EU ohne/fehlende USt-IdNr. aktuell (19%)
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Erlöse EU ohne/fehlende USt-IdNr. temporär (16%)
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Erlöse EU mit USt-IdNr.
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Erlöse Drittland
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Fremde Auslagen/Kosten
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Fremdgeld
- Hinterlegen Sie als Basiskonto "Zahlungseingang Actaport" ein Kassenkonto. Falls Sie im Aktenkonto einen Geldeingang buchen, wird dieser bei Aktivierung des Exports zur Finanzbuchhaltung als Geldeingang im BuchhaltungsButler angelegt und auf dieses Kassenkonto gebucht.
Es ist nicht zwingend notwendig, ein Basiskonto zu hinterlegen. Fehlt an dieser Stelle ein Eintrag, werden Geldeingänge, die im Aktenkonto gebucht werden, nicht im BuchhaltungsButler erfasst.