Der Sachverhalt:
Ein demnächst ausziehender Mieter verweigert seinem Vermieter die Besichtigung der angemieteten Wohnung zwecks Neuvermietung. Der Vermieter hat Ihre Kanzlei beauftragt, den Mieter zur Besichtigung der Wohnräume aufzufordern. Auf Ihr Schreiben hin lässt der Mieter schließlich die Besichtigung zu. Damit ist der Vorgang bei Ihnen abgeschlossen.
- Monatsmiete der Wohnung: 500 €.
Schritt 1: Sachverhalt
- Mietsachen (A)
- Außergerichtliche Tätigkeit (B)
- Außergerichtliche Vertretung (C)
- Anschließend klicken Sie auf "RVG-Berechnung starten" (D)
Schritt 2: Gegenstandswert angeben
Auf der sich öffnenden Seite geben Sie den Gegenstandswert an. Im Beispielsfall setzen Sie 4.200 € an (E). Der RVG Assistent ermittelt daraufhin ein Honorar von 434,20 €.
Wenn keine Anrechnungen zu berücksichtigen sind, können Sie auf "Weiter" klicken oder einfach oben auf "Speichern" (F).
Praxis Tipp:
Unsicher, welchen Gegenstandswert Sie ansetzen dürfen? Die Sonderfunktion "Expertenwissen" unterstützt Sie dabei.
Wie berechnen Sie den Gegenstandswert korrekt? Welche Wahlmöglichkeiten haben Sie dabei? Fragen wie diese beantwortet Ihnen die Sonderfunktion "Expertenwissen", die Sie am linken Bildschirmrand finden (G).
Das gesamte Expertenwissen des intelligenten Gebührenrechners umfasst über 35.500 Randnummern (= Einzelhinweise), die aus über 10.300 Seiten gebührenrechtlicher Fachliteratur extrahiert und vom Expertenteam (AnwaltsGebühren.Online) den einzelnen Fachgebieten und Sachverhalten zugeordnet wurden. Dadurch ist das Expertenwissen in der Lage, Ihnen immer genau die Zusatzinformationen zu liefern, die bei Ihrem jeweils abzurechnenden Sachverhalt relevant sind. Für Sie bedeute das: In der Fachliteratur nachschlagen oder stundenlang im Internet recherchieren, gehört der Vergangenheit an.
Im vorliegenden Fall schauen Sie ins Streitwertverzeichnis (H) und lassen sich dort alle verfügbaren Themen anzeigen, indem Sie auf "Mehr anzeigen..." (I) klicken.
Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts klicken Sie in der aufklappenden Liste auf "Besichtigung" (J) und finden hier eine konkrete Information zur Ermittlung des Gegenstandwertes:
Sie wissen nun dank des passenden Online-Auszugs aus dem Streitwert-Kommentar von Schneider/Kurpat, Rn 2.3162, dass Sie das Vermietungsinteresse mit dem 3,5-fachen Jahresbetrag der Miete bemessen können UND zur Bewertung des Auskunftsanspruches des Vermieters zwischen einem Zehntel und einem Fünftel ansetzen dürfen. Sie wählen zwei Zehntel.
Damit ergibt sich folgender Gegenstandswert:
Jahresmiete x Faktor 3,5 x 0,2
= (12 x 500 €) x 3,5 x 0,2
= 4.200 €
Die 4.200 € tragen Sie nun als Gegenstandswert ein (e). Der RVG Assistent ermittelt daraufhin ein Honorar von 434,20 € für Sie. Die Geschäftsgebühr ist für Sie bereits vorangeklickt (das erkennen Sie am grünen Haken bei „Gegenstandswert übernehmen“).
Wenn Sie keine weiteren Anrechnungen vornehmen müssen, klicken Sie auf "Speichern" (K) und Ihre erfasste RVG-Position steht Ihnen für eine Rechnungserstellung im Bereich 'Vergütung' zur Auswahl.
Um eine weitere Tätigkeit abzurechnen, klicken Sie nach dem Speichern der RVG-Position in Actaport erneut auf die Schaltfläche RVG Assistent. Es öffnet sich die Auswahlseite mit den Rechtsgebieten, auf der Sie den weiteren abzurechnenden Sachverhalt auswählen können.
Nach dem Beenden des RVG Assistenten werden alle erstellten RVG Positionen (L) in den Vergütungs-Tab (M) Ihrer Akte übernommen und stehen danach für die Rechnungserstellung zur Auswahl.
Hinweis:
Sollten Sie mehrere Mandanten in Ihrer Akte gespeichert haben, müssen die erfassten RVG-Positionen einem Mandanten zugewiesen werden. Klicken Sie auf den Bearbeiten-Stift (N) und öffnen Sie die Auswahlliste Ihrer Mandanten (O).
Nach der Auswahl bestätigen Sie Ihre Eingabe mit dem Haken (P).