Der Sachverhalt
Der Vermieter beauftragt Sie, am 1. Juni 1.500 € Mietrückstände geltend zu machen. Ein entsprechendes Schreiben wird veranlasst.
Einen Monat später erhalten Sie auch den Auftrag, den Mieter aufzufordern, den Blumenkasten vom Balkon zu entfernen, weil Beschwerden wegen Gießwasserschäden der anderen Mieter vorliegen. Auch hier werden Sie entsprechend tätig. Die Tätigkeiten waren insgesamt durchschnittlich.
Da der Mieter nicht reagiert, werden beide Ansprüche in einer Klage geltend gemacht. Das Verfahren endet nach Termin mit Urteil.
Schritt 1: Worum geht’s?
Sie möchten die Schluss- oder Gesamtrechnung für alle drei Angelegenheiten mit den notwendigen Anrechnungen erstellen.
Soweit noch vergütungsrechtliche Fragen offen sind, finden Sie im Expertenwissen des RVG Assistenten entsprechende Hinweise. Schließlich beinhaltet die intelligente Abrechnungslösung ausgewählte Stellen aus über 10.000 Seiten RVG-Fachliteratur, die sich auch nutzen lassen, um Regelungen und Urteile zum Gebührenrecht zu recherchieren.
Um die entsprechende Regelung für den vorliegenden Fall zu finden, klicken Sie zunächst im Vergütungsreiter der Akte auf RVG Assistenten. Dadurch wird das umfangreiche Expertenwissen bereits nach bestimmten Tätigkeiten und Angelegenheiten stark eingegrenzt. Das erleichtert Ihnen die weitere Suche, denn was interessiert Sie in einer Mietsache die Kommentierung zum Straf- oder Sozialrecht.
Anschließend setzen Sie auf der folgenden Seite diese Klicks:
- Fachgebiet Mietsachen (A)
- Außergerichtliche Tätigkeit (B)
- Außergerichtliche Vertretung (C)
- Rechnungserstellung starten (D)
Schritt 2: Regelungen recherchieren
Auf der nun folgenden Seite interessiert Sie vor allem das Expertenwissen zum Thema Wert für Blumenkastenentfernung (E). Aus diesem Grund klicken Sie links im Expertenwissen bei Streitwertverzeichnis auf Mehr anzeigen… (F), um alle Einträge zum Streitwert zu sehen.
In der aufklappenden Liste sehen Sie den Eintrag Blumenkasten (G) In unserem Fallbeispiel schauen Sie sich natürlich den Einzelhinweis genauer an. Sie klicken dazu auf diesen Eintrag, da Sie ja mehr erfahren möchten.
Im sich nun öffnenden Fenster finden Sie den Hinweis: Es wird für Fälle ohne Besonderheiten ein Wert von bis zu 500 € vorgeschlagen. Da die anderen Mieter noch keine Schäden behauptet haben, belassen Sie es bei diesem Wert.
Diesen Wert tragen Sie nun in das Feld Gegenstandswert (H) ein. Sind Sie zufrieden, klicken Sie oben auf Speichern (I) und dann erneut auf Speichern.
Damit ist die erste Teilrechnung für die Angelegenheit Blumenkasten fertig und die RVG-Position finden Sie im Vergütungsreiter wieder.
Schritt 3: Weitere Tätigkeiten abrechnen
Bevor Sie mit der Rechnungserstellung beginnen, möchten Sie noch weitere Angelegenheiten abrechnen und klicken daher erneut auf den RVG Assistenten. Treffen Sie auf der ersten Seite die gleiche Auswahl wie vorher:
- Fachgebiet Mietsachen
- Außergerichtliche Tätigkeit
- Außergerichtliche Vertretung
- Rechnungserstellung starten
Da sich die Mietrückstände auf 1.500 € belaufen, geben Sie diesen Wert in das Feld Gegenstandswert (I) ein:
Das Vorgehen unterscheidet sich dabei nicht von der ersten Angelegenheit. Nach Speichern der zweiten RVG Position sieht das Ganze im Vergütungsreiter wie folgt aus:
Sie möchten jetzt noch das gerichtliche Verfahren mit den Anrechnungen hinzufügen. Dazu klicken Sie auch hier wieder auf die Schaltfläche RVG Assistent und treffen die notwendige Auswahl:
- Fachgebiet Mietsachen (J)
- Gerichtliche Tätigkeit (K)
- 1. Instanz (L)
- 1. Instanz (M)
- Rechnungserstellung starten (N)
Da im gerichtlichen Verfahren beide Gegenstände anhängig sind, sind die Werte zu addieren. Sie tragen also 2.000 € beim Gegenstandswert ein (O) und aktiviere die Verfahrens- und die Terminsgebühr per Häkchen (P und Q).
Sie möchten nun die Anrechnungen tätigen. Dafür verlassen Sie ganz einfach das Gebührenfenster, indem Sie oben auf Anrechnungen (R) klicken.
Im Anrechnungsfenster rechnen Sie zwei Geschäftsgebühren aus der außergerichtlichen Vertretung auf die Verfahrensgebühr im gerichtlichen Verfahren an und korrigieren die vorgegebenen Standard-Werte auf 500 € (S) bzw. 1.500 € (T). Der RVG Assistent berücksichtigt dabei automatisch die neue Anrechnungsregel des § 15a Abs. 2 RVG für Sie.
Wenn Sie jetzt auf Speichern (U) und auf der nächsten Seite erneut auf Speichern klicken, ist die Gesamtrechnung für alle drei Angelegenheiten fertig:
Fertig!
Sie haben nun erfahren, wie der RVG Assistent Ihnen helfen kann, auch komplexe Abrechnungen über mehrere Angelegenheiten zu erstellen.