Der Sachverhalt:
Ihre Kanzlei hat ein sozialrechtliches Mandat abgewickelt, das nach Rahmengebühr anzurechnen ist. Dabei haben Sie im Auftrag eines berufsunfähig gewordenen Mandanten Klage eingereicht, um seinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente gerichtlich feststellen zu lassen.
Zu dem bereits terminierten Verhandlungstermin kam es nicht, da sich die Parteien untereinander auf einen Vergleich einigten.
Der zeitliche Aufwand für die Bearbeitung des Mandats lag bei 8 Stunden. Zudem waren zwei Gutachten nötig, um den Anspruch Ihres Mandanten zu untermauern.
Schritt 1: Worum geht's?
Im Vergütungsbereich der Akte finden Sie oben die Schaltfläche RVG Assistent, der geöffnet wird.
- Fachgebiet Sozialsachen (A)
- Gerichtliche Tätigkeit (B)
- 1. Instanz (Rahmengebühren) (C)
- Auswahl der Angelegenheit: 1. Instanz (D)
Abschließend klicken Sie auf RVG-Berechnung starten (E)
Schritt 2: Verfahrensgebühr ermitteln
Auf der folgenden Seite sehen Sie, dass unter Verfahrens- und Terminsgebühr Beträge (= Mittelgebühren) voreingestellt sind (F). Diese kommen in durchschnittlichen Fällen zum Tragen. Da das vorliegende Mandat jedoch deutlich aufwändiger war als übliche Fälle, gilt es zunächst zu klären, welche Verfahrensgebühr angemessen ist.
Am linken Bildschirmrand finden (G) Sie die Sonderfunktion "Expertenwissen". Unter "Rahmengebühr - Kriterien § 14 RVG" (H) sehen Sie hilfreiche Einträge, die sich mit dem Umfang und der Schwierigkeit von solchen Mandaten befassen.
Sie rufen den ersten Punkt auf (Umfang, I) und lesen dort online in einem passenden Auszug aus dem Buch "Anwaltsgebühren im Sozialrecht" unter § 3 Rn 8, dass – je nach Auffassung – eine anwaltliche Tätigkeit dann als überdurchschnittlich umfangreich gilt, wenn der Zeitbedarf deutlich mehr als zwei, drei oder fünf Stunden beträgt. Eine höhere Verfahrensgebühr als die Mittelgebühr ist bei einem Aufwand von 8 Stunden also in jedem Fall gerechtfertigt.
Anschließend schauen Sie sich noch den zweiten Punkt im Expertenwissen an (Schwierigkeit, J). Dort lesen Sie unter § 3 Rn 16, dass die anwaltliche Tätigkeit unter anderem dann als überdurchschnittlich schwierig gilt, wenn „eine umfangreiche und ausgiebige über dem Üblichen liegende Prüfung von medizinischen Gutachten oder Unterlagen sowie allgemein von Fachgutachten vorgenommen wurde“. Da im vorliegenden Fall zwei Gutachten eingeflossen sind, dürfen Sie bei Ihrer Abrechnung also durchaus einen schwierigen Fall zugrunde legen.
Aufgrund dieser beiden Informationen legen Sie eine Verfahrensgebühr in Höhe von 540 € fest, um den besonderen Umfang und Schwierigkeitsgrad angemessen abzubilden.
Schritt 3: Terminsgebühr - ja oder nein?
Nun bleibt noch die Frage offen, was Sie mit der Terminsgebühr machen. Zum angesetzten Termin ist es nicht gekommen, da Sie einen Vergleich mit der Behörde geschlossen haben.
Sie durchforsten das Expertenwissen und finden unter dem Abschnitt „Terminsgebühr“ den Punkt „Fiktive Terminsgebühr - schriftl. Vergleich“ (K). Dort lesen Sie unter § 9 Rn 36, dass nach neuem Recht jetzt auch für einen "privaten" Vergleich ohne gerichtliche Beteiligung eine fiktive Terminsgebühr abgerechnet werden darf.
Schritt 4: Felder ausfüllen
Aufgrund dieser drei Informationen machen Sie nun Folgendes auf der Gebührenseite:
- Bei der Verfahrensgebühr tragen Sie 540 € ein und aktivieren zusätzlich per Mausklick das Kontrollkästchen neben „Entstanden“(L)
- Aufgrund der fiktiven Terminsgebühr aktivieren Sie auch das Kontrollkästchen bei „Terminsgebühr ohne mündliche Verhandlung“ (M).
- Und zu guter Letzt klicken Sie noch das Kontrollkästchen unter Einigungsgebühr an (N). (Auch hier ist Gebühr festgelegt, allerdings mit 100 %)
Wenn Sie keine weiteren Anrechnungen vornehmen müssen, klicken Sie auf "Speichern" (O).
Auf der nächsten Seite sehen Sie, dass Sie an diesem Mandat 1.887,34 € (brutto) verdienen werden. Klicken Sie erneut auf Speichern (P) und Ihre erfasste RVG-Position steht Ihnen für eine Rechnungserstellung im Bereich 'Vergütung' zur Auswahl.
Um eine weitere Tätigkeit abzurechnen, klicken Sie nach dem Speichern der RVG-Position im Seitenmenü wieder auf den RVG-Assistenten. Es öffnet sich die Auswahlseite mit den Rechtsgebieten, wo Sie den weiteren abzurechnenden Sachverhalt auswählen können.