Der Sachverhalt:
Einem Mandanten wurde 2021 von seinem Arbeitgeber gekündigt. Nach Beratung in Ihrer Kanzlei ergeben sich zwei Angelegenheiten, in denen Sie den Mandanten vertreten:
- Die Kündigungsschutzklage im Wert von 12.000 € wird sofort eingereicht.
- Zusätzlich schreiben Sie den ehemaligen Arbeitgeber an und fordern für Ihren Mandanten Schadensersatz in Höhe von 4.000 €. Da keine Einigung erzielt werden kann, wird dieser Auftrag zunächst zurückgestellt.
- Im Gerichtstermin kommt es zu einer Einigung über die Kündigungsschutzklage (12.000 €) und die nichtanhängige Schadensersatzforderung (4.000 €).
Somit ergibt sich bei der Abrechnung der klassische Fall für einen Mehrvergleich.
Schritt 1: Worum geht's?
Klicken Sie im Vergütungsreiter der Akte auf die Schaltfläche RVG Assistent und gehen wie folgt vor:
- Fachgebiet Arbeitssachen (A)
- Gerichtliche Tätigkeit (B)
- 1. Instanz (C)
- Angelegenheit: 1. Instanz (D)
- Abschließend klicken Sie auf RVG-Berechnung starten (E)
Schritt 2: Gegenstandswert angeben
Auf der sich öffnenden Seite sind zwei Gegenstandswerte anzugeben. Zunächst unter Gebühren den Gegenstandswert von 12.000 € (F). Zusätzlich setzen Sie hier bei Terminsgebühr und auch bei Einigungsgebühr jeweils per Klick einen grünen Haken bei Gegenstandwert übernehmen (G und H).
Anschließend tragen Sie auf derselben Seite weiter unten bei Nicht anhängige Mehrwerte einen Gegenstandswert von 4.000 € ein (I). Auch hier ist die Verfahrensgebühr bereits vorangeklickt und Sie setzen nur noch bei Terminsgebühr sowie bei Einigungsgebühr jeweils per Klick einen grünen Haken bei Gegenstandswert übernehmen(J und K). Danach klicken Sie auf Weiter.
Schritt 3: Anrechnung auswählen
Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts ist eine Anrechnung vorzunehmen. Hier unterstützt Sie der RVG-Assistent auf besonders clevere Weise.
Zum einen ermittelt der Gebührenrechner für Sie, welche Gebühren aufgrund Ihrer Angaben überhaupt angerechnet werden können. Sie erfahren, welche Gebühren nicht anrechenbar sind (L) und auch welche Gebühren Sie zur Anrechnung auswählen können (M).
Damit bleibt nur noch die Frage, welche Anrechnungsoption Sie am besten wählen. Und auch hier hilft Ihnen der RVG Assistent auf intelligente Weise.
Denn statt Ihnen einfach eine ellenlange Liste an möglichen und unmöglichen Anrechnungen anzuzeigen, durch die Sie sich anschließend kämpfen müssen, trifft der Gebührenrechner eine Vorauswahl für Sie. Er zeigt Ihnen im entsprechenden Aufklappmenü nur noch jene Anrechnungsoptionen an, die in Ihrem konkreten Fall tatsächlich zulässig sind (O). Das spart Ihnen am Ende viel Zeit. In dem Beispielfall ist die erste Option korrekt (VV 2300 Außergerichtliche Vertretung):
Schritt 4: Anrechnung ermitteln
Variante 1: Anrechnung per Wert & Satz
Nachdem Sie im grauen Aufklappmenü die richtige Anrechnung gewählt haben, klicken Sie auf Hinzufügen (P). Der RVG Assistent berechnet nun vollautomatisch den anzurechnenden Betrag per Wert & Satz für Sie. In unserem Fall beläuft sich der Betrag auf 180,70 € (Q). Zur Bestätigung klicken Sie anschließend auf Weiter (R).
Variante 2: Anrechnung per Anrechnungsbetrag
Die Anrechnung per Wert & Satz ist im RVG Assistenten stets vorausgewählt. Doch natürlich können Sie auch manuell einen anderen Anrechnungsbetrag eingeben.
Wenn Sie bei der Berechnung des entsprechenden Anrechnungsbetrags einmal Unterstützung benötigen, greifen Sie auf das Expertenwissen (S) zurück.
Im Expertenwissen zum Thema Anrechnungen haben wir alle bekannten Problemfälle für Sie analysiert und leicht verständlich aufbereitet. Das Ergebnis sind kompakte Schaubilder, mit deren Hilfe Sie auf einen Blick erkennen, wie die jeweilige Anrechnung funktioniert, die für Sie gerade relevant ist. Ergänzende Kurz-Infos dazu runden die Schaubilder inhaltlich ab – damit keine Frage bei Ihnen offen bleibt. Damit geht der RVG Assistent weit über das hinaus, was Ihnen andere Gebührenrechner zum Thema Anrechnungen bieten.
Übrigens: Wir haben für Sie beim RVG Assistenten einen Hilfsrechner speziell für die Anrechnung Anderweitig entstandene Gebühren entwickelt. Damit wird die Durchführung dieser komplizierten Anrechnung genauso einfach für Sie wie die Anrechnung per Wert & Satz. Zudem können Sie auch einen beliebigen Anrechnungsbetrag selbst eintragen. Das kann schlau sein, wenn Sie die Anrechnung anderweitig verteilen möchten (§ 15a Abs. 1 RVG). Probieren Sie es aus!
Schritt 5: Anrechnung durchführen lassen
Der RVG Assistent berücksichtigt natürlich die Änderung der herrschenden Meinung zur Anrechnung. Die neue Ansicht ist für Sie auch deutlich lukrativer. Danach wird entgegen der bisherigen Ansicht zuerst angerechnet und erst danach gekürzt – und nicht mehr umgekehrt.
Je nach Sachverhalt kann die Honorarsteigerung durch diese neue Methode bis zu 30 % betragen.
Fertig!
Ihre erfasste RVG-Position steht Ihnen für eine Rechnungserstellung im Bereich Vergütung zur Auswahl.
Um eine weitere Tätigkeit abzurechnen, klicken Sie einfach erneut auf die Schaltfläche RVG Assistent. Es öffnet sich die Auswahlseite mit den Rechtsgebieten, auf der Sie den weiteren abzurechnenden Sachverhalt auswählen können.
Nach dem Beenden des RVG Assistenten werden alle erstellten RVG Positionen in den Vergütungs-Tab Ihrer Akte übernommen und stehen danach für die Rechnungserstellung zur Auswahl.