Der Sachverhalt:
Ihre Kanzlei hat die Scheidung eines Ehepaares in Berlin abgewickelt. Folgende Werte sind für die Ermittlung des Scheidungswertes relevant:
- Das Ehepaar besitzt eine Ferienwohnung auf Mallorca im Wert von 120.000 €, die noch mit 20.000 € Schulden belastet ist. Weiteres Vermögen ist nicht vorhanden.
- Monatliches Nettoeinkommen der Ehefrau: 1.000 €
- Monatliches Nettoeinkommen des Ehemannes: 3.000 €
- Beim Versorgungsausgleich sind zwei Anrechte zu berücksichtigen.
- Für das einzige gemeinsame Kind zahlt der Ehemann monatlichen Unterhalt in Höhe von 300 €.
- Die elterliche Sorge wird geregelt.
Schritt 1: Worum geht's?
Im Vergütungsreiter der Akte finden Sie im oben links bzw. im Radialmenü unten rechts den RVG-Assistenten, der geöffnet wird.
- Fachgebiet Familiensachen (A)
- Gerichtliche Tätigkeit (B)
- 1. Instanz (C)
- Scheidungsverbund (D)
- Abschließend klicken sie auf RVG-Berechnung starten (E)
2. Schritt: Gegenstandswert ermitteln
Die Ermittlung des Gegenstandswertes ist beim Scheidungsverbund oft schwierig. Hier unterstützt Sie der RVG Assistent in besonderem Maße durch ein eigens für dieses Verfahren integrierten Hilfsrechner. Diesen rufen Sie über Klick auf das Taschenrechner-Symbol oben rechts auf (F).
Der Hilfsrechner vereint alle 10 Verfahren, die bei einer Scheidung verbunden werden können – ganz bequem in einem einzigen Rechner. Alles, was Sie tun müssen, ist den Hilfsrechner mit dem entsprechenden Zahlenwerk zu „füttern“. Sämtliche Berechnungen erledigt er dann vollautomatisch für Sie.
Das ist nicht nur besonders komfortabel, Sie stellen damit auch sicher, dass nichts Wichtiges vergessen wird oder sich Berechnungsfehler einschleichen. Denn alle rechtlichen Grundlagen, die für die Ermittlung des Scheidungswertes im Verbundverfahren maßgeblich sind, wurden dem Hilfsrechner beigebracht. Das entspricht mehreren hundert Seiten Kommentierung zum Thema, die Sie ab sofort nicht mehr nachschlagen, geschweige denn im Kopf haben müssen.
Schritt 3: Praxis-Tipp
Wenn sie einmal unsicher sind, welche Werte Sie in den Hilfsrechner eintragen sollen, liefert Ihnen das Expertenwissen wertvolle Hilfestellung.
Da das Expertenwissen rund um den Scheidungsverbund sehr umfangreich ist, haben wir in diesem Themenbereich ein Aufklappmenü eingerichtet. Damit das Ganze für Sie möglichst übersichtlich ist und Sie schnell zur gesuchten Information finden.
Nehmen wir zum Beispiel das Vermögen des Ehepaares. Der Hilfsrechner sieht vor, dass Sie das Vermögen abzüglich Schulden und ortsüblicher Freibeträge eintragen.
Sie ziehen vom Wert der Ferienwohnung (120.000 €) die 20.000 € Schulden ab und es verbleiben 100.000 €. Doch wie war das noch einmal mit den Vermögensfreibeträgen?
Im Expertenwissen in der linken Fensterhälfte wählen Sie im Aufklappmenü Scheidung / Ehesache aus.
Dort klicken Sie bei Wert auf Mehr anzeigen... (G).
Sie scrollen nun in den Einträgen nach unten und sehen den passenden Eintrag Vermögensfreibeträge – Übersicht (aus dem Streitwert-Kommentar von Schneider/Kurpat, Rn 3.734 f.). Nach Klick auf diesen Eintrag suchen Sie sich in der Tabelle das für Sie zuständige Oberlandesgericht heraus (hier das KG Berlin). In der Tabelle lesen Sie: KG, Beschl. v. 5.5.2014 – 18 WF 60/14, AGS 2015, 132 (30.000 € je Ehegatte, 10.000 € je Kind, 10 % vom Restbetrag). Sie übernehmen die genannten Beträge.
Sie ziehen von den verbliebenen 100.000 € Vermögen also zweimal 30.000 € und einmal 10.000 € ab und erhalten so das Vermögen abzüglich Schulden und ortsüblicher Freibeträge in Höhe von 30.000 €. Dies tragen Sie in den Hilfsrechner ein.
Schritt 4: Hilfsrechner benutzen
Nachdem Sie den Hilfsrechner für den Scheidungsverbund geöffnet haben (über das kleine Taschenrechner-Symbol), beginnen Sie die einzelnen Werte einzugeben.
Dabei geben Sie zunächst das soeben errechnete Vermögen ein (30.000 €). Im Feld daneben ist der Prozentsatz mit 10% bereits korrekt eingetragen. Das monatliche Einkommen der Ehefrau (1.000 €) und das monatliche Einkommen des Ehemannes (3.000 €) folgen in den nächsten zwei Zeilen. Beim Versorgungsausgleich schreiben Sie in das erste Feld („öffentlich-rechtlich“) die Ziffer 2.
Das Ganze sieht dann so aus:
Als Nächstes ist der Kindesunterhalt dran. Hierfür benutzen Sie den eigens dafür vorgesehenen Hilfsrechner, den Sie durch Klick auf das Taschenrechner-Symbol aktivieren (H). Dort tragen Sie unter Laufender Unterhalt den Monatsbetrag von 300 € ein und bei Anzahl Monate die Zahl 12. Klicken Sie nun auf die Schaltfläche Zeitraum (I) und der Hilfsrechner berechnet den Gesamtbetrag und trägt diesen auch direkt im Hilfsrechner für den Scheidungsverbund ein (J).
Sie scrollen nun weiter im Hilfsrechner für den Scheidungsverbund nach unten. Beim Punkt Elterliche Sorge wählen Sie Ja aus (K). Damit sind Ihre Eingaben im Hilfsrechner abgeschlossen. Es ergibt sich ein Scheidungswert von 24.000 €, den Sie per Klick auf die Schaltfläche Übernehmen (L) als Gegenstandswert für den Scheidungsverbund eintragen lassen.
Damit haben Sie die Möglichkeiten des Hilfsrechners beim Scheidungsverbund kennengelernt. Mit dem nun berechneten Gegenstandswert folgen Sie den Schritten in dem RVG-Assistent: sind weitere Gebühren (bspw. Termingebühr) entstanden?
Wenn Sie keine weiteren Anrechnungen vornehmen müssen, klicken Sie auf Speichern (M) und Ihre erfasste RVG-Position steht Ihnen für eine Rechnungserstellung im Bereich Vergütung zur Auswahl.