Als Anwender ist in Bezug auf die finanzbuchhalterische Behandlung der Erlöse der Bezug zum Sitz des Mandanten insofern wichtig, als festgelegt werden muss, ob die Geschäfte im Inland, mit dem EU-Ausland oder einem Drittland getätigt wurden.
Schritte
- Erstellen Sie eine Akte oder öffnen Sie eine bestehende zur Bearbeitung.
- Scrollen Sie zum Bereich Mandant/Beteiligte.
- Wählen Sie dort aus, ob der Mandant im Inland, EU-Ausland oder einem Drittland ansässig ist:
- Wenn Sie EU ausgewählt haben, können Sie bei Bedarf das Kästchen vor Vorsteuerabzug ankreuzen:
Hinweise
- Wenn Sie Inland (DE) auswählen, wird immer der zurzeit geltende Umsatzsteuersatz angewendet.
- Wenn Sie EU auswählen, wird die Umsatzsteuer angewendet. Für den Fall, dass Sie dies nicht wünschen, kreuzen Sie Vorsteuerabzug an.
- Wenn Sie Drittland auswählen, ist der Umsatzsteuersatz immer 0%.
Umsatzsteuerangabe im RVG Assistenten
Im RVG Assistenten selbst können Sie nur eine Umsatzsteuer von 19% oder 16% auswählen. Hier muss allerdings keine Anpassung vorgenommen werden, da die Vergütungsposition als Nettobetrag erfasst wird und erst beim Schreiben der Rechnung die in der Akte hinterlegte Umsatzsteuer berechnet wird:
Soll eine Umsatzsteuer von 0% angewendet werden, können Sie im RVG Assistenten das Häkchen bei 19% belassen.