Als Anwender ist in Bezug auf die finanzbuchhalterische Behandlung der Erlöse der Bezug zum Sitz des Mandanten insofern wichtig, als dass festgelegt werden muss, ob die Geschäfte im Inland, mit dem EU-Ausland oder einem Drittland getätigt wurden.
Dazu muss in der Akte auf der Ebene des einzelnen Mandanten eine Einstellung getätigt werden.
Beim Anlegen/Bearbeiten einer Akte erscheint im Bereich folgende Auswahl:
Die Einstellung hat Wirkung auf die Erlöse und deren Abrechnung.
Die umsatzsteuerlichen Regelungen unterscheiden je nach Mandantentyp.
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Sind Mandanten Privatpersonen oder Kleinunternehmer, wird die Umsatzsteuer für alle drei Optionen berechnet.
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Sind Mandanten Unternehmen wird die Umsatzsteuer nur für das Inland (DE) berechnet.
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Für die Unterscheidung ist die Checkbox “Vorsteuerabzug” beim Beteiligten maßgeblich