In einem Beiordnungsfall (bspw. Terminsvertretung) oder bei PKH/VKH-Verfahren wird die Rechnung nicht im Namen des Mandanten ausgestellt. Weitere Ausnahmen werden im Bereich Hinweise unten behandelt.
Schritte
- Klicken Sie beim Hinzufügen des Mandanten bei der Aktenanlage auf den Reiter Honorar und wählen dann RVG aus. Wenn Sie die Akte bereits angelegt haben, können Sie Änderungen vornehmen, indem Sie auf die Schaltfläche Akte bearbeiten klicken.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Zwischenabrechnung oder Endabrechnung.
- Setzen Sie in das Kästchen vor Beiordnung oder PKH/VKH im ersten Schritt der Rechnungserstellung Allgemeines ein Häkchen.
- Anschließend erscheint ein neues Aufklappmenü, das Ihnen die Auswahl des Empfängers ermöglicht:
Hinweise
Auch in anderen Fällen kann es vorkommen, dass Sie die Rechnung an eine andere Partei als Ihren Mandanten versenden möchten. Stellen Sie die Rechnung wie gewohnt an Ihren Mandanten aus, da dieser derjenige ist, für den die anwaltliche Leistung erbracht wurde.
Legen Sie der Rechnung zusätzlich ein separates Schreiben mit der Adresse des Vertreters o. Ä. bei, welches sich im Dokumentenbereich der Akte binnen kurzer Zeit erstellen lässt.
Minderjährige Mandantschaft
Das Obige gilt auch bei minderjährigen Mandanten. In diesen Fällen wird der Mandant durch die gesetzlichen Vertreter (z. B. die Eltern) vertreten. Die Rechnung wird daher weiterhin auf den Mandanten ausgestellt, kann jedoch entsprechend mit dem Zusatz „vertreten durch …“ ergänzt werden.
An dieser Stelle empfehlen wir die Nutzung des Platzhalters {{NameKomplett (Vertreter Mandant)}}, sodass neben dem minderjährigen Mandanten auch bspw. die Erziehungsberechtigten aufgeführt werden können.
Durch diese klare Trennung stellt Actaport sicher, dass die Forderung rechtlich korrekt zugeordnet ist und im Bedarfsfall auch durchsetzbar bleibt.