Um die Bearbeitung Ihrer beA Nachrichten komfortabler zu gestalten, können Sie direkt in Actaport ein elektronisches Empfangsbekenntnis vom Empfänger anfordern oder selbst abgeben.
Schritte
Elektronisches Empfangsbekenntnis anfordern
- Setzen Sie eine neue beA Nachricht auf, indem Sie auf Neue beA Nachricht klicken.
- Setzen Sie bei Zustellung gegen Empfangsbekenntnis ein Häkchen.
Im Anschluss können Sie jederzeit kontrollieren, ob der Empfänger das eEB bereits abgegeben hat:
- Öffnen Sie Ihr Postfach > Kanzleipostfach.
- Öffnen Sie den Gesendet-Ordner, indem Sie Posteingang klicken. Dies öffnet ein Auswahlmenü mit weiteren Ordnern.
- In der Übersicht sehen Sie den Status des eEB, ohne auf die Nachricht klicken zu müssen:
Der Empfänger hat ein eEB abgegeben. Ein eEB des Empfängers steht noch aus. Der Empfänger hat das eEB abgelehnt. - In der xjustiz-Nachricht stehen darüber hinaus weitere Informationen, wie bspw. der Ablehnungsgrund.
Elektronisches Empfangsbekenntnis abgeben
Als Empfänger einer beA Nachricht können Sie vom Absender genauso aufgefordert werden, ein eEB abzugeben. Gehen Sie wie folgt vor:
- Wir empfehlen, die beA Nachricht im ersten Schritt zu verakten und das eEB in Ihrem Benutzerpostfach (und nicht im Kanzleipostfach) zu vergeben.
- Klicken Sie auf die beA Nachricht, um Sie zu öffnen.
- Klicken Sie oben rechts auf das orange Icon Empfangsbekenntnis erstellen:
- Entscheiden Sie nun, ob Sie das Empfangsbekenntnis abgeben oder ablehnen möchten:
- Bei Abgabe eines eEBs:
Geben Sie ein Datum ein oder wählen Sie es über die Kalenderfunktion aus. - Bei Ablehnung eines eEBs:
Wählen Sie aus dem Auswahlmenü einen Grund aus und geben Sie bei Bedarf eine zusätzliche Erklärung ab.
- Bei Abgabe eines eEBs:
- Klicken Sie oben links auf Vorschau neu generieren, wenn Sie bspw. das Datum angepasst haben und auf Ablehnen geklickt haben:
- Klicken Sie auf Senden.
- Im Anschluss können Sie immer nachverfolgen, ob Sie ein eEB abgegeben oder abgelehnt haben:
Sie haben ein eEB abgegeben. Sie haben noch kein eEB abgegeben oder abgelehnt. Sie haben das eEB abgelehnt. - Bei Abgabe eines eEBs:
Sie sehen den Status des eEB und das Datum. - Bei Ablehnung eines eEBs:
Sie sehen den Status des eEB und den Ablehnungsgrund sowie ggf. weitere Informationen, die Sie angegeben haben:
- Bei Abgabe eines eEBs:
Hinweis
Speicherung in der Akte
Wenn Sie die beA Nachricht verakten, wird auch das abgegebene eEB an der zugehörigen beA-Nachricht in den Aktendokumenten gespeichert, sofern die automatische Speicherung der gesendeten beA Nachrichten bei Ihnen eingestellt ist. Falls Sie diese händisch vornehmen, muss das eEB manuell in der Akte gespeichert werden.
Finale Veraktung der Nachricht ohne eEB-Abgabe
Ist keine eEB-Abgabe gewünscht oder wurde dies bspw. über die beA Webanwendung getan, kann die beA Nachricht trotzdem final veraktet werden, indem Sie im persönlichen Postfach auf klicken. Sie erhalten dann folgenden Hinweis:
Hierbei handelt es sich lediglich um eine Information; die Nachricht wird trotzdem aus dem Benutzerpostfach entfernt und bleibt in den Aktendokumenten gespeichert.