Um die Bearbeitung Ihrer beA Nachrichten komfortabler zu gestalten, können Sie direkt in Actaport ein elektronisches Empfangsbekenntnis vom Empfänger anfordern oder selbst abgeben.
Schritte
Elektronisches Empfangsbekenntnis anfordern
- Setzen Sie eine neue beA Nachricht auf, indem Sie auf Neue beA Nachricht klicken.
- Setzen Sie bei Zustellung gegen Empfangsbekenntnis ein Häkchen.
Im Anschluss können Sie jederzeit kontrollieren, ob der Empfänger das eEB bereits abgegeben hat:
- Öffnen Sie Ihr Postfach > Kanzleipostfach.
- Öffnen Sie den Gesendet-Ordner, indem Sie Posteingang klicken. Dies öffnet ein Aufklappmenü mit weiteren Ordnern.
- Schon in der Übersicht sehen Sie den Status des eEB, ohne auf die Nachricht klicken zu müssen:
Der Empfänger hat ein eEB abgegeben. Ein eEB des Empfängers steht noch aus. Der Empfänger hat das eEB abgelehnt. - Klicken Sie auf die Nachricht in Ihrem Posteingang, um das Datum der Abgabe bzw. den Grund für die Ablehnung, den der Empfänger genannt hat, zu erfahren:
Elektronisches Empfangsbekenntnis abgeben
Als Empfänger einer beA Nachricht können Sie vom Absender genauso aufgefordert werden, ein eEB abzugeben. Gehen Sie wie folgt vor:
- Klicken Sie auf die beA Nachricht im Kanzlei- oder in Ihrem Benutzerpostfach, um Sie zu öffnen.
- Klicken Sie oben rechts auf das orange Icon Empfangsbekenntnis erstellen:
- Entscheiden Sie nun, ob Sie das Empfangsbekenntnis abgeben oder ablehnen möchten:
- Bei Abgabe eines eEBs:
Geben Sie ein Datum ein oder wählen Sie es über die Kalenderfunktion aus. - Bei Ablehnung eines eEBs:
Wählen Sie aus dem Ausklappmenü einen Grund aus und geben Sie bei Bedarf eine zusätzliche Erklärung ab.
- Bei Abgabe eines eEBs:
- Klicken Sie auf Senden.
- Im Anschluss können Sie immer nachverfolgen, ob Sie ein eEB abgegeben oder abgelehnt haben:
Sie haben ein eEB abgegeben. Sie haben noch kein eEB abgegeben oder abgelehnt. Sie haben das eEB abgelehnt. - Bei Abgabe eines eEBs:
Sie sehen den Status des eEB und das Datum. - Bei Ablehnung eines eEBs:
Sie sehen den Status des eEB und den Ablehnungsgrund sowie ggf. weitere Informationen, die Sie angegeben haben.
- Bei Abgabe eines eEBs:
Hinweis
Wenn Sie die beA Nachricht verakten, wird auch das abgegebene eEB an der zugehörigen beA-Nachricht in den Aktendokumenten gespeichert, sofern die automatische Speicherung der gesendeten beA Nachrichten bei Ihnen eingestellt ist. Falls Sie diese händisch vornehmen, muss das eEB manuell in der Akte gespeichert werden.