Um die Bearbeitung Ihrer beA Nachrichten komfortabler zu gestalten, können Sie direkt in Actaport ein elektronisches Empfangsbekenntnis vom Empfänger anfordern oder selbst abgeben.
Schritte
Elektronisches Empfangsbekenntnis anfordern
- Setzen Sie eine neue beA Nachricht auf, indem Sie auf Neue beA Nachricht klicken.
- Setzen Sie bei Zustellung gegen Empfangsbekenntnis ein Häkchen.
Im Anschluss können Sie jederzeit kontrollieren, ob der Empfänger das eEB bereits abgegeben hat:
- Öffnen Sie Ihr Postfach > Kanzleipostfach.
- Öffnen Sie den Gesendet-Ordner, indem Sie Posteingang klicken. Dies öffnet ein Aufklappmenü mit weiteren Ordnern.
- Schon in der Übersicht sehen Sie den Status des eEB, ohne auf die Nachricht klicken zu müssen:
Der Empfänger hat ein eEB abgegeben. Ein eEB des Empfängers steht noch aus. Der Empfänger hat das eEB abgelehnt. - Klicken Sie auf die Nachricht in Ihrem Posteingang, um das Datum der Abgabe bzw. den Grund für die Ablehnung, den der Empfänger genannt hat, zu erfahren:
Elektronisches Empfangsbekenntnis abgeben
Als Empfänger einer beA Nachricht können Sie vom Absender genauso aufgefordert werden, ein eEB abzugeben. Gehen Sie wie folgt vor:
- Klicken Sie auf die beA Nachricht im Kanzlei- oder in Ihrem Benutzerpostfach, um Sie zu öffnen.
- Klicken Sie oben rechts auf das orange Icon Empfangsbekenntnis erstellen:
- Entscheiden Sie nun, ob Sie das Empfangsbekenntnis abgeben oder ablehnen möchten:
- Bei Abgabe eines eEBs:
Geben Sie ein Datum ein oder wählen Sie es über die Kalenderfunktion aus. - Bei Ablehnung eines eEBs:
Wählen Sie aus dem Ausklappmenü einen Grund aus und geben Sie bei Bedarf eine zusätzliche Erklärung ab.
- Bei Abgabe eines eEBs:
- Klicken Sie auf Senden.
- Im Anschluss können Sie immer nachverfolgen, ob Sie ein eEB abgegeben oder abgelehnt haben:
Sie haben ein eEB abgegeben. Sie haben noch kein eEB abgegeben oder abgelehnt. Sie haben das eEB abgelehnt. - Bei Abgabe eines eEBs:
Sie sehen den Status des eEB und das Datum. - Bei Ablehnung eines eEBs:
Sie sehen den Status des eEB und den Ablehnungsgrund sowie ggf. weitere Informationen, die Sie angegeben haben.
- Bei Abgabe eines eEBs:
Hinweis
Wenn Sie die beA Nachricht verakten, wird auch das abgegebene eEB an der zugehörigen beA-Nachricht in den Aktendokumenten gespeichert.