Wenn Sie Ihrem Mandanten eine Rechnung schreiben möchten, müssen Sie zuerst die notwendigen Vergütungspositionen erfassen:
Bei der Rechnungserstellung selbst haben Sie dann auch die Möglichkeit, einen Rabatt von den Rechnungspositionen abzuziehen. So können Sie bspw. auch bereits bezahlte Vorschussrechnungen aus einer vorherigen Kanzleisoftware in Abzug bringen oder aber die Differenz zwischen zwei Rechnungen nach Erhöhung des Streitwerts in Rechnung stellen.
Voraussetzungen
- Sie sind im Begriff eine Zwischen- oder Endabrechnung zu erstellen. Rabatte können Sie nicht auf Vorschussrechnungen anwenden.
Schritte
- Gehen Sie wie gewohnt vor und erstellen Sie eine Rechnung wie hier beschrieben.
- Im vorletzten Schritt (6 - Rechnungsinhalt) haben Sie die Möglichkeit, Rabatte einzugeben. Klicken Sie auf die Schaltfläche Rabatt hinzufügen:
- Wählen Sie aus, ob der Rabatt auf das Honorar (RVG- und Stundenpositionen), die eigenen Auslagen oder die fremden Auslagen angewendet werden soll. Vergütungspositionsarten, die nicht auf die Rechnung gesetzt werden, können nicht rabattiert werden und sind entsprechend ausgegraut, wie in diesem Fall die eigenen und fremden Auslagen:
- Geben Sie den Betrag des Rabatts an und wählen Sie aus, ob dies der Netto- oder Bruttowert ist. Falls Sie dabei sind, Positionen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen auf die Rechnung zu setzen, werden Ihnen diese im Aufklappmenü angeboten:
- Füllen Sie das Feld Beschreibung aus. Der Rabatt wird so auf der Rechnung dargestellt, wie Sie ihn an dieser Stelle beschreiben:
- Klicken Sie auf das Häkchen rechts, um den Rabatt zu speichern und ggf. noch weitere Rabatte hinzuzufügen:
- Fahren Sie mit der Rechnungserstellung wie gewohnt fort (siehe: Eine Rechnung schreiben).
Hinweise
Auswirkungen auf die Kostenstellen
Falls Sie eines der FiBu-Module benutzen und von den Kostenstellen Gebrauch machen, hat die Anwendung eines Rabatts auch Auswirkung auf die Kostenstelle:
- Rabatt auf Honorar:
Der Rabatt bezieht sich nicht auf eine einzelne Stundenposition, sondern wird gleichermaßen von allen Stundenpositionen und/oder RVG-Gebühren abgezogen. Entsprechend reduziert sich der Gewinn, der auf die Kostenstellen verteilt wird, prozentual. - Rabatt auf Auslagen:
Die Auslagen laufen immer auf die Kostenstelle, die für den Benutzer, der im jeweiligen Feld hinterlegt ist, angegeben ist. Gibt es mehrere Auslagen auf unterschiedliche Benutzer mit verschiedenen Kostenstellen, so werden die Rabatte verhältnismäßig angewendet:
- EUR 70,00 eigene Auslagen auf Markus Schöllers Kostenstelle
- EUR 30,00 eigene Auslagen auf Sabine Maier-Höffner Kostenstelle
- Es wird ein Rabatt von EUR 50,00 auf die eigenen Anlagen angewendet
- Der Erlös auf Herrn Schöllers Kostenstelle beläuft sich auf EUR 35,00 (0,7 x EUR 50)
- Der Erlös auf Frau Maier-Höffners Kostenstelle beläuft sich auf EUR 15,00 (0,3 x EUR 50)
Anzahl der Rabatte
Sie können beliebig viele Rabatte hinzufügen und diese alle unterschiedlich benennen.
Maximale Höhe der Rabatte
- Sie können nur Beträge in Höhe der Gesamtsumme in Abzug bringen. Haben Sie Honorargebühren von EUR 500,00 ausgewählt, können auch in der Kategorie nur EUR 500,00 als Rabatt erfassen.
- Es ist möglich, mithilfe der Rabatte eine Nullrechnung zu generieren.
- Es ist möglich, mithilfe einer bezahlten Vorschussrechnung und ggf. Rabatten eine Negativrechnung zu erzeugen. Dies ist nur bei Endabrechnungen möglich.