Für den Fall, dass bei der Abrechnung gegenüber einem Mandanten beispielsweise ein inhaltlicher Fehler aufgefallen ist, kann eine bereits fakturierte Rechnung nicht mehr korrigiert werden. Dies macht die Erstellung einer entsprechende Stornorechnung notwendig.
Voraussetzung
- Der Status der Rechnung muss fakturiert sein.
- Stornorechnungen und Rückforderungen können nicht storniert werden.
Schritte
- Öffnen Sie den Vergütungsreiter in der betroffenen Akte.
- Klicken Sie auf Stornorechnung:
Je nachdem, ob Sie das Radialmenü unten rechts auf dieser Seite personalisiert haben, steht Ihnen die Aktion Stornorechnung direkt als Icon (grün) oder über das Aktionsmenü (rot) zur Verfügung. Wenn Sie das Radialmenü nicht nutzen, klicken Sie entweder auf das Aktionsmenü oder direkt auf die Schaltfläche:
- Im ersten Schritt wählen Sie die Rechnung aus, die Sie stornieren möchten:
Angezeigt werden Ihnen alle fakturierten Rechnungen des ausgewählten Mandanten in der offenen Akte, sowie deren Rechnungsnummer, das Erstelldatum und der fällige Netto- und Bruttobetrag. Sie können lediglich eine Rechnung auswählen. - Im nächsten Schritt wählen Sie wie gewohnt eine Rechnungsvorlage aus und fügen bei Bedarf Textbausteine ein. Bei "Betreff 1" wird "Stornorechnung zur Rechnung [Rechnungs-Nr. der Rechnung die storniert wird] vom [Rechnungsdatum der zu stornierenden Rechnung]" unabänderlich vorausgefüllt. Der Leistungszeitraum wird mit dem Leistungszeitraum der zu stornierenden Rechnung befüllt und kann nicht editiert werden.
Unten sehen Sie bereits den Rechnungsblock, wie er in die Vorlage eingefügt wird: - Setzen Sie die Stornorechnung bei Bedarf jetzt schon auf fakturiert und speichern Sie sie in den Aktendokumenten ab:
- Klicken Sie auf Fertig, um die Rechnungserstellung abzuschließen.
- Im Anschluss können Sie eine neue, korrigierte Rechnung erstellen.
Hinweise
Rechnungsnummer
- Eine Stornorechnung bekommt eine neue Rechnungsnummer nach dem gleichen Prinzip wie alle anderen Rechnungsarten: sie wird von Actaport automatisch fortlaufend vergeben.
Rechnungsstatus
- Wenn Sie die gerade erstellte Stornorechnung auf
gesetzt haben:
- erhält sie den Status
im Aktenkonto und dem Rechnungsbuch,
- werden alle betroffenen Aufwände, RVG-Positionen, Auslagen und ggf. bereits angerechnete Vorschusszahlungen wieder freigegeben,
- ändert sich der Status der Original-Rechnung und die zugehörige Aktenkontoposition zu
.
- erhält sie den Status